Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch einen direkten Bezug auf die Verkehrssicherheit, da Bäume am Sonderstandort Straße diesen besonders ausgesetzt sind. Gleichwohl sind Gehölz- und Baumarten bei Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) betroffen. Eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen hängt wesentlich von der Auswahl klimaresilienter Arten ab, die langfristig eine höhere Planungssicherheit und geringeren Pflegeaufwand ermöglichen. Seit dem 2. März 2020 darf laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete (gebietseigen) ausgebracht werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit gebietseigener Arten an den Klimawandel. Eine Ausbringung von nicht gebietseigenen Arten kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung von Genehmigungs- oder Naturschutzbehörden gemäß den Hinweisen vom Bundesamt für Naturschutz erteilt werden. Jedoch ist eine standarisierte Vorgehensweise bei der Ausnahmegenehmigung, die eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten realistisch einschätzt, derzeit nicht gegeben. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausbringung von Gehölz- und Baumarten außerorts (freie Natur) vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas zu erstellen. Eine Datenbank-Anwendung soll Informationen zur Resilienz, Standorttauglichkeit und Pflegeanforderungen erfassen. Berechtigten Nutzenden der Datenbank sollen Inhalte zugänglich sein und ermöglichen, auch bei eingeschränkter Verfügbarkeit gebietseigener Arten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zudem zur Weiterentwicklung technischer Regelwerke beitragen und landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau langfristig verbessern und sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 02.0494/2025/LGB - „Praxisnaher Umgang mit Gehölz- und Baumpflanzungen zur Anpassung an den Klimawandel“
Referenznummer: Z2d-FE 02.0494/2025/LGB
Kurze Beschreibung:
“Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch...”
Kurze Beschreibung
Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch einen direkten Bezug auf die Verkehrssicherheit, da Bäume am Sonderstandort Straße diesen besonders ausgesetzt sind. Gleichwohl sind Gehölz- und Baumarten bei Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) betroffen. Eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen hängt wesentlich von der Auswahl klimaresilienter Arten ab, die langfristig eine höhere Planungssicherheit und geringeren Pflegeaufwand ermöglichen.
Seit dem 2. März 2020 darf laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete (gebietseigen) ausgebracht werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit gebietseigener Arten an den Klimawandel. Eine Ausbringung von nicht gebietseigenen Arten kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung von Genehmigungs- oder Naturschutzbehörden gemäß den Hinweisen vom Bundesamt für Naturschutz erteilt werden. Jedoch ist eine standarisierte Vorgehensweise bei der Ausnahmegenehmigung, die eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten realistisch einschätzt, derzeit nicht gegeben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausbringung von Gehölz- und Baumarten außerorts (freie Natur) vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas zu erstellen. Eine Datenbank-Anwendung soll Informationen zur Resilienz, Standorttauglichkeit und Pflegeanforderungen erfassen. Berechtigten Nutzenden der Datenbank sollen Inhalte zugänglich sein und ermöglichen, auch bei eingeschränkter Verfügbarkeit gebietseigener Arten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zudem zur Weiterentwicklung technischer Regelwerke beitragen und landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau langfristig verbessern und sichern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch...”
Beschreibung der Beschaffung
Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch einen direkten Bezug auf die Verkehrssicherheit, da Bäume am Sonderstandort Straße diesen besonders ausgesetzt sind. Gleichwohl sind Gehölz- und Baumarten bei Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) betroffen. Eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen hängt wesentlich von der Auswahl klimaresilienter Arten ab, die langfristig eine höhere Planungssicherheit und geringeren Pflegeaufwand ermöglichen.
Seit dem 2. März 2020 darf laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete (gebietseigen) ausgebracht werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit gebietseigener Arten an den Klimawandel. Eine Ausbringung von nicht gebietseigenen Arten kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung von Genehmigungs- oder Naturschutzbehörden gemäß den Hinweisen vom Bundesamt für Naturschutz erteilt werden. Jedoch ist eine standarisierte Vorgehensweise bei der Ausnahmegenehmigung, die eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten realistisch einschätzt, derzeit nicht gegeben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausbringung von Gehölz- und Baumarten außerorts (freie Natur) vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas zu erstellen. Eine Datenbank-Anwendung soll Informationen zur Resilienz, Standorttauglichkeit und Pflegeanforderungen erfassen. Berechtigten Nutzenden der Datenbank sollen Inhalte zugänglich sein und ermöglichen, auch bei eingeschränkter Verfügbarkeit gebietseigener Arten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zudem zur Weiterentwicklung technischer Regelwerke beitragen und landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau langfristig verbessern und sichern.
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau und Entwicklung einer Datenbank-Anwendung, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau und Entwicklung einer Datenbank-Anwendung, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Landschafts- und Umweltplanung, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Landschafts- und Umweltplanung, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Kompensationsflächen, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Kompensationsflächen, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrungen in dem Themenkomplex gebietseigenes Saatgut und genetische Diversität, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen in dem Themenkomplex gebietseigenes Saatgut und genetische Diversität, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 5.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 239-822792 (2025-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2026/S 065-228196 (2026-04-01)