In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt standardmäßig angewandt. Mit der Reduzierung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Jahr 2019, welcher bis Ende 2026 ausgesetzt wurde, ist die flächendeckende Anwendung der Temperaturabsenkung nun auch für den Walzasphalt einzusetzen. Neben maschinentechnischen Maßnahmen stehen die Verwendung von verschiedenen viskositätsverändernden, mineralischen, oberflächenaktiven oder chemisch reaktiven Additiven, viskositätsveränderten Bitumen und die Schaumbitumentechnologie zur Temperaturabsenkung im Fokus. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2021 wurde für den Bereich von Bundesfernstraßen ein einheitliches Vorgehen für die Durchführung von Erprobungsstrecken zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger festgelegt, bei dem auch eine umfangreiche Untersuchung und Dokumentation der Erprobungsstrecken vorgesehen ist. Das Vorgehen wurde von Straßenbaulastträgern auch auf Landesstraßen ausgeweitet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Temperaturabsenkung der verschiedenen Erprobungsstrecken nach ARS Nr. 09/2021 systematisch zu analysieren. Dazu sind zum einen für vorgegebene Erprobungsstrecken die vorhandenen Informationen und Prüfergebnisse auszuwerten und zum anderen an daraus ausgewählten (mindestens 10) Erprobungsstrecken aktuelle Streckeninformationen zu erheben, Ausbauproben zu entnehmen und das Gebrauchsverhalten der temperaturabgesenkt eingebauten Walzasphalte (Asphaltdeck-, ggf. Asphaltbinder- und Asphalttragschicht) im Vergleich zu den konventionell hergestellten Abschnitten zu bewerten. Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt soll eine Einschätzung zu möglichen Auswirkungen von viskositätsverändernden Maßnahmen auf die Nutzungsdauer und ggf. zur Optimierung des Additiveinsatzes und der baulichen Umsetzung von Asphaltschichten mit der Temperaturabsenkung von Walzasphalt und den Einsatz von Zusätzen zur Temperaturabsenkung erfolgen. Die Ergebnisse sollen bei der Überarbeitung des Regelwerks und für weitere Entscheidungen zur Umsetzung der Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0326/2024/ERB „Bewertung von nach ARS Nr. 9/2021 hergestellten Strecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt“
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0326/2024/ERB
Kurze Beschreibung:
“In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt...”
Kurze Beschreibung
In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt standardmäßig angewandt. Mit der Reduzierung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Jahr 2019, welcher bis Ende 2026 ausgesetzt wurde, ist die flächendeckende Anwendung der Temperaturabsenkung nun auch für den Walzasphalt einzusetzen. Neben maschinentechnischen Maßnahmen stehen die Verwendung von verschiedenen viskositätsverändernden, mineralischen, oberflächenaktiven oder chemisch reaktiven Additiven, viskositätsveränderten Bitumen und die Schaumbitumentechnologie zur Temperaturabsenkung im Fokus. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2021 wurde für den Bereich von Bundesfernstraßen ein einheitliches Vorgehen für die Durchführung von Erprobungsstrecken zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger festgelegt, bei dem auch eine umfangreiche Untersuchung und Dokumentation der Erprobungsstrecken vorgesehen ist. Das Vorgehen wurde von Straßenbaulastträgern auch auf Landesstraßen ausgeweitet.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Temperaturabsenkung der verschiedenen Erprobungsstrecken nach ARS Nr. 09/2021 systematisch zu analysieren. Dazu sind zum einen für vorgegebene Erprobungsstrecken die vorhandenen Informationen und Prüfergebnisse auszuwerten und zum anderen an daraus ausgewählten (mindestens 10) Erprobungsstrecken aktuelle Streckeninformationen zu erheben, Ausbauproben zu entnehmen und das Gebrauchsverhalten der temperaturabgesenkt eingebauten Walzasphalte (Asphaltdeck-, ggf. Asphaltbinder- und Asphalttragschicht) im Vergleich zu den konventionell hergestellten Abschnitten zu bewerten.
Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt soll eine Einschätzung zu möglichen Auswirkungen von viskositätsverändernden Maßnahmen auf die Nutzungsdauer und ggf. zur Optimierung des Additiveinsatzes und der baulichen Umsetzung von Asphaltschichten mit der Temperaturabsenkung von Walzasphalt und den Einsatz von Zusätzen zur Temperaturabsenkung erfolgen. Die Ergebnisse sollen bei der Überarbeitung des Regelwerks und für weitere Entscheidungen zur Umsetzung der Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau berücksichtigt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt...”
Beschreibung der Beschaffung
In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt standardmäßig angewandt. Mit der Reduzierung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Jahr 2019, welcher bis Ende 2026 ausgesetzt wurde, ist die flächendeckende Anwendung der Temperaturabsenkung nun auch für den Walzasphalt einzusetzen. Neben maschinentechnischen Maßnahmen stehen die Verwendung von verschiedenen viskositätsverändernden, mineralischen, oberflächenaktiven oder chemisch reaktiven Additiven, viskositätsveränderten Bitumen und die Schaumbitumentechnologie zur Temperaturabsenkung im Fokus. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2021 wurde für den Bereich von Bundesfernstraßen ein einheitliches Vorgehen für die Durchführung von Erprobungsstrecken zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger festgelegt, bei dem auch eine umfangreiche Untersuchung und Dokumentation der Erprobungsstrecken vorgesehen ist. Das Vorgehen wurde von Straßenbaulastträgern auch auf Landesstraßen ausgeweitet.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Temperaturabsenkung der verschiedenen Erprobungsstrecken nach ARS Nr. 09/2021 systematisch zu analysieren. Dazu sind zum einen für vorgegebene Erprobungsstrecken die vorhandenen Informationen und Prüfergebnisse auszuwerten und zum anderen an daraus ausgewählten (mindestens 10) Erprobungsstrecken aktuelle Streckeninformationen zu erheben, Ausbauproben zu entnehmen und das Gebrauchsverhalten der temperaturabgesenkt eingebauten Walzasphalte (Asphaltdeck-, ggf. Asphaltbinder- und Asphalttragschicht) im Vergleich zu den konventionell hergestellten Abschnitten zu bewerten.
Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt soll eine Einschätzung zu möglichen Auswirkungen von viskositätsverändernden Maßnahmen auf die Nutzungsdauer und ggf. zur Optimierung des Additiveinsatzes und der baulichen Umsetzung von Asphaltschichten mit der Temperaturabsenkung von Walzasphalt und den Einsatz von Zusätzen zur Temperaturabsenkung erfolgen. Die Ergebnisse sollen bei der Überarbeitung des Regelwerks und für weitere Entscheidungen zur Umsetzung der Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau berücksichtigt werden.
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten im Bereich der Asphalttechnologie, konventionellen und performanceorientierten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten im Bereich der Asphalttechnologie, konventionellen und performanceorientierten Asphaltprüfungen.
Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1; Vergabeunterlage 4a)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geräte zur Ansprache der Gebrauchseigenschaften von Asphalt und Bitumen nach ARS Nr. 9/2021.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geräte zur Ansprache der Gebrauchseigenschaften von Asphalt und Bitumen nach ARS Nr. 9/2021.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der kalibrierten technischen Ausstattung
(Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung)
(Eigenerklärung zur technischen Ausstattung, Vergabeunterlage 4b)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-847564 (2025-12-18)