FE 07.0326/2024/ERB „Bewertung von nach ARS Nr. 9/2021 hergestellten Strecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt“

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt standardmäßig angewandt. Mit der Reduzierung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Jahr 2019, welcher bis Ende 2026 ausgesetzt wurde, ist die flächendeckende Anwendung der Temperaturabsenkung nun auch für den Walzasphalt einzusetzen. Neben maschinentechnischen Maßnahmen stehen die Verwendung von verschiedenen viskositätsverändernden, mineralischen, oberflächenaktiven oder chemisch reaktiven Additiven, viskositätsveränderten Bitumen und die Schaumbitumentechnologie zur Temperaturabsenkung im Fokus. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2021 wurde für den Bereich von Bundesfernstraßen ein einheitliches Vorgehen für die Durchführung von Erprobungsstrecken zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger festgelegt, bei dem auch eine umfangreiche Untersuchung und Dokumentation der Erprobungsstrecken vorgesehen ist. Das Vorgehen wurde von Straßenbaulastträgern auch auf Landesstraßen ausgeweitet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Temperaturabsenkung der verschiedenen Erprobungsstrecken nach ARS Nr. 09/2021 systematisch zu analysieren. Dazu sind zum einen für vorgegebene Erprobungsstrecken die vorhandenen Informationen und Prüfergebnisse auszuwerten und zum anderen an daraus ausgewählten (mindestens 10) Erprobungsstrecken aktuelle Streckeninformationen zu erheben, Ausbauproben zu entnehmen und das Gebrauchsverhalten der temperaturabgesenkt eingebauten Walzasphalte (Asphaltdeck-, ggf. Asphaltbinder- und Asphalttragschicht) im Vergleich zu den konventionell hergestellten Abschnitten zu bewerten. Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt soll eine Einschätzung zu möglichen Auswirkungen von viskositätsverändernden Maßnahmen auf die Nutzungsdauer und ggf. zur Optimierung des Additiveinsatzes und der baulichen Umsetzung von Asphaltschichten mit der Temperaturabsenkung von Walzasphalt und den Einsatz von Zusätzen zur Temperaturabsenkung erfolgen. Die Ergebnisse sollen bei der Überarbeitung des Regelwerks und für weitere Entscheidungen zur Umsetzung der Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau berücksichtigt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0326/2024/ERB „Bewertung von nach ARS Nr. 9/2021 hergestellten Strecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt“
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0326/2024/ERB
Kurze Beschreibung:
“In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Deutschland ist die Temperaturabsenkung von Asphalt bereits seit gut 15 Jahren bekannt, sie wurde bis heute jedoch nur für den Einbau von Gussasphalt...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten im Bereich der Asphalttechnologie, konventionellen und performanceorientierten...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geräte zur Ansprache der Gebrauchseigenschaften von Asphalt und Bitumen nach ARS Nr. 9/2021. Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=825603 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825603 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-847564 (2025-12-18)