FE 07.0331/2025/AGB - Untersuchung der Auswirkung von temperaturabsenkenden Technologien bei Asphalt auf den Schichtenverbund

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Aus Arbeitsschutzgründen soll Asphaltmischgut zukünftig nur noch temperaturabgesenkt produziert und eingebaut werden. Anhand von Arbeitsplatzmessungen konnte gezeigt werden, dass durch die Absenkung der Einbautemperaturen um 20 bis 30 °C die Emissionen deutlich reduziert werden. Aufgrund der starken Abhängigkeit der Asphalteigenschaften von der Einbautemperatur wurden verschiedene Verfahren zur Absenkung der Einbautemperaturen erprobt. Dazu gehören zum einen der Einsatz viskositätsverändernder organischer Zusätze, zum anderen der Einsatz oberflächenaktiver Zusätze und der Einsatz von Technologien zur Vergrößerung des Bindemittelvolumens (Schaumbitumentechnologie, Zeolithe) bei Herstellung von Asphaltmischgut. Unabhängig von dem Ausführungsrisiko ist bisher noch unklar, wie sich die Veränderungen auf die Materialeigenschaften auswirken. Es ist denkbar, dass niedrigere Einbautemperaturen den Schichtenverbund schwächen und folglich die erwartete Nutzungsdauer der Verkehrsbefestigung nicht erreicht wird. Mangelhafter Schichtenverbund führt zu vorzeitigen Verformungen und strukturellen Schädigungen der Verkehrsbefestigung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenkten Asphalten auf den Schichtenverbund systematisch untersucht werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, mit einer ausgereiften Untersuchungsmethodik im Labor mögliche Einflussfaktoren von temperaturabgesenkten Asphalten und deren Technologien auf den Schichtenverbund zu analysieren. Aus den Ergebnissen sollen Empfehlungen für das Regelwerk in Deutschland abgeleitet werden, damit dauerhafte Verkehrsbefestigungen aus temperaturabgesenkten Asphalten hergestellt werden können und ein anforderungsgerechter Schichtenverbund gewährleistet ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0331/2025/AGB - Untersuchung der Auswirkung von temperaturabsenkenden Technologien bei Asphalt auf den Schichtenverbund
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0331/2025/AGB
Kurze Beschreibung:
Aus Arbeitsschutzgründen soll Asphaltmischgut zukünftig nur noch temperaturabgesenkt produziert und eingebaut werden. Anhand von Arbeitsplatzmessungen konnte gezeigt werden, dass durch die Absenkung der Einbautemperaturen um 20 bis 30 °C die Emissionen deutlich reduziert werden. Aufgrund der starken Abhängigkeit der Asphalteigenschaften von der Einbautemperatur wurden verschiedene Verfahren zur Absenkung der Einbautemperaturen erprobt. Dazu gehören zum einen der Einsatz viskositätsverändernder organischer Zusätze, zum anderen der Einsatz oberflächenaktiver Zusätze und der Einsatz von Technologien zur Vergrößerung des Bindemittelvolumens (Schaumbitumentechnologie, Zeolithe) bei Herstellung von Asphaltmischgut. Unabhängig von dem Ausführungsrisiko ist bisher noch unklar, wie sich die Veränderungen auf die Materialeigenschaften auswirken. Es ist denkbar, dass niedrigere Einbautemperaturen den Schichtenverbund schwächen und folglich die erwartete Nutzungsdauer der Verkehrsbefestigung nicht erreicht wird. Mangelhafter Schichtenverbund führt zu vorzeitigen Verformungen und strukturellen Schädigungen der Verkehrsbefestigung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenkten Asphalten auf den Schichtenverbund systematisch untersucht werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, mit einer ausgereiften Untersuchungsmethodik im Labor mögliche Einflussfaktoren von temperaturabgesenkten Asphalten und deren Technologien auf den Schichtenverbund zu analysieren. Aus den Ergebnissen sollen Empfehlungen für das Regelwerk in Deutschland abgeleitet werden, damit dauerhafte Verkehrsbefestigungen aus temperaturabgesenkten Asphalten hergestellt werden können und ein anforderungsgerechter Schichtenverbund gewährleistet ist.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0331/2025/AGB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-16 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten im Bereich der Asphalttechnologie Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1). Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse und Erfahrung bei der Organisation und Durchführung von Prüfungen zum Schichtenverbund gemäß TP Asphalt-StB, Teil 48 A, Ausgabe 2023 Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2). Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 48 A, Ausgabe 2023 Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der kalibrierten technischen Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung; einzutragen in Formblatt Eigenerklärung zur technischen Ausstattung) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=796286 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=796286 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen. Das BMF geht derzeit von einer Verabschiedung des Bundeshaushalts im September 2025 aus.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-550472 (2025-08-21)