FE 08.0282/2025/DGB - Prüfverfahren zum Vergleich der AKR- bezogenen Leistungsfähigkeit von CEM I-, CEM II- und CEM III-Zementen für Fahrbahndecken aus Beton
Das Forschungsvorhaben FE 08.0282/2025/DGB widmet sich der Bewertung der AKR-bezogenen Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente (CEM II und CEM III) im Vergleich zu herkömmlichem Portlandzement (CEM I) für Fahrbahndecken aus Beton. Hintergrund ist die erhöhte AKR-Gefährdung durch von außen eindringende Enteisungsmittel. Bisherige AKR-Performance-Prüfungen basieren fast ausschließlich auf CEM I-Zementen, obwohl der Einsatz CO₂-effizienterer Zemente zunimmt. Ziel des Projekts ist es, zu prüfen, ob die AKR-Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente durch schnellere und kostengünstigere Verfahren nachgewiesen werden kann. Dies könnte eine erneute AKR-Performance-Prüfung überflüssig machen. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für eine breitere Anwendung CO₂-effizienter Zemente bilden und zur Dekarbonisierung der Betonbauweise beitragen. Zudem könnten neue Gesteinsvorkommen erschlossen und die regionale Versorgung verbessert werden. Im ersten Schritt erfolgt neben einer Literaturrecherche zu den Eigenschaften klinkerreduzierter Zemente und deren Einfluss auf AKR die Auswahl geeigneter Ausgangsstoffe. Die gewählten feinen und groben Gesteinskörnungen sollen unterschiedliche Alkalireaktivitäten aufweisen. Die Ausgangsstoffe sind anschließend zu charakterisieren, insbesondere hinsichtlich ihrer AKR-relevanten Eigenschaften. Dazu zählen die Bestimmung des wirksamen Alkaligehalts und der Hydroxidionenkonzentration der eingesetzten Zemente sowie die mineralogische Analyse der Gesteinskörnungen. In den Laboruntersuchungen an Betonen, soll das AKR-Potenzial in Abhängigkeit von Zementart und Gesteinskörnung bewertet werden. Zum Schluss werden alle Ergebnisse zusammengeführt, analysiert und Empfehlungen für Rezepturbewertungen abgeleitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 08.0282/2025/DGB - Prüfverfahren zum Vergleich der AKR- bezogenen Leistungsfähigkeit von CEM I-, CEM II- und CEM III-Zementen für Fahrbahndecken aus Beton
Referenznummer: Z2g - FE 08.0282/2025/DGB
Kurze Beschreibung:
“Das Forschungsvorhaben FE 08.0282/2025/DGB widmet sich der Bewertung der AKR-bezogenen Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente (CEM II und CEM III) im...”
Kurze Beschreibung
Das Forschungsvorhaben FE 08.0282/2025/DGB widmet sich der Bewertung der AKR-bezogenen Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente (CEM II und CEM III) im Vergleich zu herkömmlichem Portlandzement (CEM I) für Fahrbahndecken aus Beton. Hintergrund ist die erhöhte AKR-Gefährdung durch von außen eindringende Enteisungsmittel. Bisherige AKR-Performance-Prüfungen basieren fast ausschließlich auf CEM I-Zementen, obwohl der Einsatz CO₂-effizienterer Zemente zunimmt.
Ziel des Projekts ist es, zu prüfen, ob die AKR-Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente durch schnellere und kostengünstigere Verfahren nachgewiesen werden kann. Dies könnte eine erneute AKR-Performance-Prüfung überflüssig machen. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für eine breitere Anwendung CO₂-effizienter Zemente bilden und zur Dekarbonisierung der Betonbauweise beitragen. Zudem könnten neue Gesteinsvorkommen erschlossen und die regionale Versorgung verbessert werden.
Im ersten Schritt erfolgt neben einer Literaturrecherche zu den Eigenschaften klinkerreduzierter Zemente und deren Einfluss auf AKR die Auswahl geeigneter Ausgangsstoffe. Die gewählten feinen und groben Gesteinskörnungen sollen unterschiedliche Alkalireaktivitäten aufweisen. Die Ausgangsstoffe sind anschließend zu charakterisieren, insbesondere hinsichtlich ihrer AKR-relevanten Eigenschaften. Dazu zählen die Bestimmung des wirksamen Alkaligehalts und der Hydroxidionenkonzentration der eingesetzten Zemente sowie die mineralogische Analyse der Gesteinskörnungen. In den Laboruntersuchungen an Betonen, soll das AKR-Potenzial in Abhängigkeit von Zementart und Gesteinskörnung bewertet werden. Zum Schluss werden alle Ergebnisse zusammengeführt, analysiert und Empfehlungen für Rezepturbewertungen abgeleitet.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Forschungsvorhaben FE 08.0282/2025/DGB widmet sich der Bewertung der AKR-bezogenen Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente (CEM II und CEM III) im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Forschungsvorhaben FE 08.0282/2025/DGB widmet sich der Bewertung der AKR-bezogenen Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente (CEM II und CEM III) im Vergleich zu herkömmlichem Portlandzement (CEM I) für Fahrbahndecken aus Beton. Hintergrund ist die erhöhte AKR-Gefährdung durch von außen eindringende Enteisungsmittel. Bisherige AKR-Performance-Prüfungen basieren fast ausschließlich auf CEM I-Zementen, obwohl der Einsatz CO₂-effizienterer Zemente zunimmt.
Ziel des Projekts ist es, zu prüfen, ob die AKR-Leistungsfähigkeit klinkerreduzierter Zemente durch schnellere und kostengünstigere Verfahren nachgewiesen werden kann. Dies könnte eine erneute AKR-Performance-Prüfung überflüssig machen. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für eine breitere Anwendung CO₂-effizienter Zemente bilden und zur Dekarbonisierung der Betonbauweise beitragen. Zudem könnten neue Gesteinsvorkommen erschlossen und die regionale Versorgung verbessert werden.
Im ersten Schritt erfolgt neben einer Literaturrecherche zu den Eigenschaften klinkerreduzierter Zemente und deren Einfluss auf AKR die Auswahl geeigneter Ausgangsstoffe. Die gewählten feinen und groben Gesteinskörnungen sollen unterschiedliche Alkalireaktivitäten aufweisen. Die Ausgangsstoffe sind anschließend zu charakterisieren, insbesondere hinsichtlich ihrer AKR-relevanten Eigenschaften. Dazu zählen die Bestimmung des wirksamen Alkaligehalts und der Hydroxidionenkonzentration der eingesetzten Zemente sowie die mineralogische Analyse der Gesteinskörnungen. In den Laboruntersuchungen an Betonen, soll das AKR-Potenzial in Abhängigkeit von Zementart und Gesteinskörnung bewertet werden. Zum Schluss werden alle Ergebnisse zusammengeführt, analysiert und Empfehlungen für Rezepturbewertungen abgeleitet.
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Langjährige Erfahrung im Forschungsbereich „Straßenbaustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie mit dem ARS Nr. 04/2013, nachzuweisen durch mindestens 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Langjährige Erfahrung im Forschungsbereich „Straßenbaustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie mit dem ARS Nr. 04/2013, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Betontechnologie – insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie der Herstellung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Betontechnologie – insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie der Herstellung und Prüfung relevanter Frisch- und Festbetonkennwerte, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 unterschiedliche Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, mit genauer Quellenangabe (siehe Referenzliste 3)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos) (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 229-787358 (2025-11-25)