Nachhaltiges Denken und Handeln ist in den letzten Jahren deutlich in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Der Klimawandel zeigt, dass nachhaltige Lösungen nicht nur unerlässlich sind, sondern auch schnell gefunden werden müssen. Das Gesamtsystem Ingenieur- und Straßenbau muss hierfür in allen Teilbereichen hinsichtlich der maßgeblichen Nachhaltigkeitskriterien (ökologische, ökonomische und soziale Aspekte) gesteigert werden. Auf politischer Ebene wurden umfassende Ziele und Kriterien definiert, um eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 legt 17 globale Nachhaltigkeitsziele fest, die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte berücksichtigen. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Ziele der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung in eine nationale Strategie überführt. Im Bundesfernstraßenbereich beträgt - bezogen auf Fläche der Brücken - der Anteil von Brücken aus Beton/Stahlbeton 17,2 % und der Anteil von Brücken aus Spannbeton 68,6%. Die Herstellung des Baustoffs Zement setzt große Mengen an CO2 frei. Es gilt die Attraktivität des im Brückenbau überaus bewährten Baustoffs Beton auch unter der weiter zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit sicher zu stellen. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Betonbrücken hinsichtlich des Beton-/Zementverbrauchs zu optimieren und den CO2-Verbrauch zu minimieren. Dabei sollen die heutigen Anforderungen an Robustheit nicht abgemindert werden. Ausgehend von Referenzbauwerken, die auf der Grundlage des geltenden Regelwerks des Brückenbaus geplant und konstruiert werden, ist die Verringerung des CO2-Verbrauchs aufzuzeigen. Der Nutzen des Forschungsvorhabens liegt im Erkenntnisgewinn über Möglichkeiten zur Reduzierung des CO2 - Verbrauchs beim Betonbrückenbau und zur Steigerung der Nachhaltigkeit mit Fokus auf die Ökologie. Die Erkenntnisse können in Pilotprojekten in der Brückenbaupraxis erprobt werden und nach Bewährung in das Regelwerk für den Brückenbau einfließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 15.0730/2025/RRB - Potential zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Betonbrückenbau
Referenznummer: Z2sä - FE 15.0730/2025/RRB
Kurze Beschreibung:
Nachhaltiges Denken und Handeln ist in den letzten Jahren deutlich in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Der Klimawandel zeigt, dass nachhaltige Lösungen nicht nur unerlässlich sind, sondern auch schnell gefunden werden müssen. Das Gesamtsystem Ingenieur- und Straßenbau muss hierfür in allen Teilbereichen hinsichtlich der maßgeblichen Nachhaltigkeitskriterien (ökologische, ökonomische und soziale Aspekte) gesteigert werden.
Auf politischer Ebene wurden umfassende Ziele und Kriterien definiert, um eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 legt 17 globale Nachhaltigkeitsziele fest, die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte berücksichtigen. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Ziele der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung in eine nationale Strategie überführt.
Im Bundesfernstraßenbereich beträgt - bezogen auf Fläche der Brücken - der Anteil von Brücken aus Beton/Stahlbeton 17,2 % und der Anteil von Brücken aus Spannbeton 68,6%. Die Herstellung des Baustoffs Zement setzt große Mengen an CO2 frei. Es gilt die Attraktivität des im Brückenbau überaus bewährten Baustoffs Beton auch unter der weiter zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit sicher zu stellen.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Betonbrücken hinsichtlich des Beton-/Zementverbrauchs zu optimieren und den CO2-Verbrauch zu minimieren. Dabei sollen die heutigen Anforderungen an Robustheit nicht abgemindert werden. Ausgehend von Referenzbauwerken, die auf der Grundlage des geltenden Regelwerks des Brückenbaus geplant und konstruiert werden, ist die Verringerung des CO2-Verbrauchs aufzuzeigen.
Der Nutzen des Forschungsvorhabens liegt im Erkenntnisgewinn über Möglichkeiten zur Reduzierung des CO2 - Verbrauchs beim Betonbrückenbau und zur Steigerung der Nachhaltigkeit mit Fokus auf die Ökologie. Die Erkenntnisse können in Pilotprojekten in der Brückenbaupraxis erprobt werden und nach Bewährung in das Regelwerk für den Brückenbau einfließen.
Nachhaltiges Denken und Handeln ist in den letzten Jahren deutlich in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Der Klimawandel zeigt, dass nachhaltige Lösungen nicht nur unerlässlich sind, sondern auch schnell gefunden werden müssen. Das Gesamtsystem Ingenieur- und Straßenbau muss hierfür in allen Teilbereichen hinsichtlich der maßgeblichen Nachhaltigkeitskriterien (ökologische, ökonomische und soziale Aspekte) gesteigert werden.
Auf politischer Ebene wurden umfassende Ziele und Kriterien definiert, um eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 legt 17 globale Nachhaltigkeitsziele fest, die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte berücksichtigen. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Ziele der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung in eine nationale Strategie überführt.
Im Bundesfernstraßenbereich beträgt - bezogen auf Fläche der Brücken - der Anteil von Brücken aus Beton/Stahlbeton 17,2 % und der Anteil von Brücken aus Spannbeton 68,6%. Die Herstellung des Baustoffs Zement setzt große Mengen an CO2 frei. Es gilt die Attraktivität des im Brückenbau überaus bewährten Baustoffs Beton auch unter der weiter zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit sicher zu stellen.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Betonbrücken hinsichtlich des Beton-/Zementverbrauchs zu optimieren und den CO2-Verbrauch zu minimieren. Dabei sollen die heutigen Anforderungen an Robustheit nicht abgemindert werden. Ausgehend von Referenzbauwerken, die auf der Grundlage des geltenden Regelwerks des Brückenbaus geplant und konstruiert werden, ist die Verringerung des CO2-Verbrauchs aufzuzeigen.
Der Nutzen des Forschungsvorhabens liegt im Erkenntnisgewinn über Möglichkeiten zur Reduzierung des CO2 - Verbrauchs beim Betonbrückenbau und zur Steigerung der Nachhaltigkeit mit Fokus auf die Ökologie. Die Erkenntnisse können in Pilotprojekten in der Brückenbaupraxis erprobt werden und nach Bewährung in das Regelwerk für den Brückenbau einfließen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151260.5 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2sä - FE 15.0730/2025/RRB
Titel: FE 15.0730/2025/RRB - Potential zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Betonbrückenbau
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-12 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fachkunde und Erfahrung mit der Erstellung von Bauwerksentwürfen für Beton- und/oder Spannbetonbrücke nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkunde und Erfahrung mit der Erstellung von Bauwerksentwürfen für Beton- und/oder Spannbetonbrücke nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Fachkunde und Erfahrung mit der Aufstellung von statischen Berechnungen für Beton- und/oder Spannbetonbrücken nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkunde und Erfahrung mit der Aufstellung von statischen Berechnungen für Beton- und/oder Spannbetonbrücken nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-333174 (2025-05-22)