Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408 " der Leibniz Universität Hannover ( LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Im Zuge dieser baumaßnahme werden Elektroinstallationsarbeiten im 15. und 14. Etage ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb. 3408 Fassadenerneuerung Hochhaus Appelstraße 9A - VE412 Elektroinstallationsarbeiten 15. u. 14. OG
Referenznummer: 3408_412_25_085
Kurze Beschreibung:
“Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408 " der Leibniz Universität Hannover ( LUH) an der
Appelstraße 9a soll erneuert werden. Im Zuge dieser baumaßnahme...”
Kurze Beschreibung
Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408 " der Leibniz Universität Hannover ( LUH) an der
Appelstraße 9a soll erneuert werden. Im Zuge dieser baumaßnahme werden Elektroinstallationsarbeiten im 15. und 14. Etage ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallationsarbeiten im 15. und 14. Etage gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Elektrotechnische Anlagen, Verlegesysteme, Kabel und...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallationsarbeiten im 15. und 14. Etage gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Elektrotechnische Anlagen, Verlegesysteme, Kabel und Leitungen, Allgemeine Installation, Beleuchtung, Vorbeugender Brandschutz, Erdung und Potentialausgleich, DV- / TK- Verkabelung, Remontage, KNX, Stundenlohnarbeiten und Sonstiges.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTKXKHYB7#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTKXKHYB7#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 199-679942 (2025-10-15)