Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Goetheschule, Haus 1, Brandschutzsanierung 13. BA, Sanierung EG Mitteltrakt, Flensburg, Elektroinstallation
Referenznummer: 40/2025
Kurze Beschreibung:
“Goetheschule, Haus 1, Brandschutzsanierung 13. BA, Sanierung EG Mitteltrakt, Flensburg, Elektroinstallation, Az: 40/2025”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Goetheschule, Haus 1, Brandschutzsanierung 13. BA, Sanierung EG Mitteltrakt, Flensburg, Elektroinstallation, Az: 40/2025 Goethe-Schule - Sanierung...”
Beschreibung der Beschaffung
Goetheschule, Haus 1, Brandschutzsanierung 13. BA, Sanierung EG Mitteltrakt, Flensburg, Elektroinstallation, Az: 40/2025 Goethe-Schule - Sanierung Untergeschoss Mittelflügel Bismarckstraße 41, Haus 1 24943 Flensburg Elektroinstallation Die Arbeiten finden im Zuge der Brandschutzsanierung im Bereich des Hauptgebäudes im UG statt. Baustellen Grundfläche: ca 650 m² In der Goetheschule ist beabsichtigt die Baumaßnahme zu Teil schulbegleitend ab dem Frühjahr 2025 durchzuführen, beginnend in den Osterferien 2025, also ab dem 11.04.2025. Folgende wesentliche Arbeiten sind geplant: Untergeschoss - Umbauarbeiten / Ergänzungen / Erneuerung Erweiterung in Bestandsverteilungen - überwiegende Neuinstallation, Anpassungen im Bestand - Erneuern von Beleuchtungsanlagen - Leitungsinstallationen BMA - Erneuern von Lautsprecher - Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen - Erneuerung der EDV Verkabelung Begleitet werden diese Umbaumaßnahmen durch alle haustechnischen und hochbaulichen Gewerke. Ferientermine 2025: Osterferien 11.04.2025 bis 25.04.2025 Sommerferien 2025: 01.08.2025 bis 05.09.2025 Fertigstellung ist vorgesehen für die KW 36, Ende Sommerferien.
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Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-11 📅
Datum des Endes: 2025-09-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-25 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-25 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Fachkunde: siehe "Angebot komplett"” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsfähigkeit: siehe "Angebot komplett"” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zuverlässigkeit: siehe "Angebot komplett"” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB5EQD
WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB5EQD
WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren! Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884640📞
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 035-110804 (2025-02-18)