Zusätzliche Informationen
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6a VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a VOB/A
Registereintragung, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Die Eignung setzt dabei mindestens Folgendes voraus:
Erbringung eines Mindestjahresumsatzes von 2.000.000 Euro pro Jahr
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Erbringung von mindestens drei Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen aus
den letzten fünf Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften
Zur Eignung müssen außerdem Nachweise über die folgenden Zertifizierungen vorliegen:
DIN EN ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagementsysteme
DIN EN ISO 14001:2015 – Umweltmanagementsysteme
DIN EN ISO 45001:2023 – Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme
Alternativ können gleichwertige Zertifizierungen akzeptiert werden, sofern deren Konformität mit den oben genannten Normen nachgewiesen wird. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (103 HVA-B Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen)
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Baubereich (PQ-VOB, HPQR) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.