Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an kommenden Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Es stellt sich zudem die Frage, in wie fern die aktuelle Finanzierungsstruktur der TransnetBW (reine Eigenkapital-Finanzierung) fortgeführt oder durch Fremdkapital ergänzt wird. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundsätzliche Finanzierungsfragen und strategische Beratung iRd Bundesbeteiligung am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW
Referenznummer: IC4-23306/009#003
Kurze Beschreibung:
“Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Es muss...”
Kurze Beschreibung
Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an kommenden Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Es stellt sich zudem die Frage, in wie fern die aktuelle Finanzierungsstruktur der TransnetBW (reine Eigenkapital-Finanzierung) fortgeführt oder durch Fremdkapital ergänzt wird. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Es muss...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an kommenden Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Es stellt sich zudem die Frage, in wie fern die aktuelle Finanzierungsstruktur der TransnetBW (reine Eigenkapital-Finanzierung) fortgeführt oder durch Fremdkapital ergänzt wird. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 27 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation sowie fachliche Erfahrung:50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung 20 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-02 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 21.08.2025 15 Uhr auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a)Eine Kurzdarstellung des Bieters ist einzureichen. Diese umfasst die persönli-che Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Eintragung in einem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a)Eine Kurzdarstellung des Bieters ist einzureichen. Diese umfasst die persönli-che Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Aussagekräftiges Profil des Bewerbers / Unternehmensdar-stellung, als Eigenerklärung, insbes. zu Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl, Ge-sellschaftern / ggf. Konzernzugehörigkeit Verfahrensbeschreibung, (gesell-schaftsrechtliche Verflechtungen, aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. weitere Standorte so-wie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte. Im Falle eines Konsortiums nicht nur zum Konsortialführer, sondern zu allen Konsortialmit-gliedern.
b)Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Interessenskonflikten (§ 46 Abs. 2 VgV) anzufordern. Darin ist auszuführen, ob der Bieter Interessen hat, die mit der Ausführung des öf-fentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Insbes. soll umfassend darüber aufgeklärt werden, ob das Bera-tungsunternehmen derzeit für Auftraggeber arbeitet, die in (mittelbarem) Zu-sammenhang mit dem intendierten Auftrag des BMWE stehen und gegebenen-falls, warum dennoch kein Interessenkonflikt besteht und wie dies sicherge-stellt wird.
c)Als Nachweis der Eignung haben Unternehmen mit dem Angebot entweder die hier angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Nachweise, Bescheinigungen) oder gemäß § 50 VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Wird zum Nachweis der Eignung eine EEE vorgelegt, wird der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, aufgefordert, die ge-forderten Unterlagen beizubringen. Erst dann ist der endgültige Eignungs-nachweis erbracht. Die EEE kann hier ausgefüllt werden: https://uea.publicprocurement.be/gdpr. Alle Mitglieder der Bewerbergemein-schaft sowie Unterauftragnehmer geben ggf. eine separate EEE ab.
d)Eigenerklärung über die Erfüllung der nach § 122 des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorlie-gen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewer-bers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen.
e)Eigenerklärung nach Art. 5k EU-VO 833/2014. (A)
f)Formfreie Eigenerklärung zur Bildung eines Bieterkonsortiums, sofern zutref-fend, in der ein Unternehmen als Konsortialführer benannt wird. Sofern ein Bieterkonsortium gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklä-rung um ein Ausschlusskriterium. (A) Gemäß § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 98c Absatz 1 und 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. § 21 AEntG bzw. § 21 Absatz 1 Satz 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) hat der Auftraggeber vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewer-beordnung anzufordern. Die von den Bewerbern und Bietern hierzu erforderli-chen personenbezogenen Daten werden vom Auftraggeber vor Zuschlagertei-lung gesondert nachgefordert. Fehlende oder unvollständige Daten führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: BMWE-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwe.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bundeswirtschaftsministerium.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=791188🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWE zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWE geltend gemacht werden. Teilt das BMWE dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWE geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWE.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 146-505181 (2025-07-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Dies...”
Kurze Beschreibung
Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Finanzierung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an weiteren Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Dies...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Finanzierung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an weiteren Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
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Quelle: OJS 2025/S 152-524058 (2025-08-08)