Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in ins-gesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Nei-gung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neun-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen. Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer ma-ximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integrationsmaßnahme „Fit für die Zukunft“ 2025-65
Kurze Beschreibung:
Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in ins-gesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Nei-gung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neun-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.
Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer ma-ximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in ins-gesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Nei-gung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neun-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.
Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer ma-ximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufsberatung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-65
Titel: Integrationsmaßnahme „Fit für die Zukunft“
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in ins-gesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Nei-gung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neun-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.
Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer ma-ximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in ins-gesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Nei-gung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neun-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.
Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer ma-ximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufsberatung📦
Postanschrift: Spichernstraße 2-3
Postleitzahl: 10777
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 mal um je 12 Monate.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Einstuffiges, Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
Rechtsgrundlage: §§ 15, 64 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind von der Öffnung ausgeschlossen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-18 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind von der Öffnung ausgeschlossen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksverwaltung Berlin
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Spichernstraße 2
Postleitzahl: 10777
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bv-berlin-poststelle@bgw-online.de📧
Telefon: 00000000000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42865486🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E42865486🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-689428 (2025-10-16)