Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KHN - Gesamtmaßnahme | Baustrom 1. BA (Teil II)
Referenznummer: K-STEINBURG-2025-0019
Kurze Beschreibung:
“Baustrom 1. BA (Teil II);
Gesamtbaumaßnahme Neubau Verwaltungsgebäude Größe von rd. 10.000 m² BGF in Stahlbetonbauweise”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Baustromversorgung für den 1. BA. Diese gliedert sich auf in Baustrom-Verteilerschänke, Endverteiler und Baustellenbeleuchtung.”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Baustromversorgung für den 1. BA. Diese gliedert sich auf in Baustrom-Verteilerschänke, Endverteiler und Baustellenbeleuchtung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Steinburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-03 📅
Datum des Endes: 2025-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“"Dem AG wird eine Option i.S. d. § 132 Absatz 2 Nr.1 GWB eingeräumt, nach der er im Falle einer Bauzeitverlängerung bis zu zwei Mal die Verlängerung der...”
Beschreibung der Optionen
"Dem AG wird eine Option i.S. d. § 132 Absatz 2 Nr.1 GWB eingeräumt, nach der er im Falle einer Bauzeitverlängerung bis zu zwei Mal die Verlängerung der Vertragslaufzeit für jeweils bis zu vier Monate, insgesamt also maximal für acht Monate, verlangen kann, ohne dass die Leistung neu ausgeschrieben werden muss."
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-25 11:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Steinburg
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das
Handelsregister behalten wir uns vor
- die Gewerbeanmeldung,
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
- die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare
Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124
als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen
durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise
von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise
von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die die finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten
Auftrag,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen
nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
nicht älter als ein Jahr,
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)| Verbot von
Auftragserteilungen an russische Unternehmen bzw. Lieferanten.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Bewertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu
fordern:
- mindestens 3 Referenzen aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu
fordern:
- mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
- Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
"Dem AG wird eine Option i.S. d. § 132 Absatz 2 Nr.1 GWB eingeräumt, nach der er im Falle...”
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
"Dem AG wird eine Option i.S. d. § 132 Absatz 2 Nr.1 GWB eingeräumt, nach der er im Falle einer Bauzeitverlängerung bis zu zwei Mal die Verlängerung der Vertragslaufzeit für jeweils bis zu vier Monate, insgesamt also maximal für acht Monate, verlangen kann, ohne dass die Leistung neu ausgeschrieben werden muss."
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 060-192691 (2025-03-25)