Der Auftraggeber beabsichtigt im Gebäude Börsenplatz 1, 70191 Stuttgart, in Haus 6 , Bauteil B, über alle Geschosse, die Beleuchtungsanlagen zu sanieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank - Sanierung Haus 6 in Stuttgart, Gewerk "LED-Sanierung"
Referenznummer: 2025/275
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt im Gebäude Börsenplatz 1, 70191 Stuttgart, in Haus 6 , Bauteil B, über alle Geschosse, die Beleuchtungsanlagen zu sanieren.”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäudeteile sind in allen Geschossen während der Baumaßnahmen vermietet oder selbst genutzt . Die Bautätigkeiten sind in Zeit und Ausführung darauf...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudeteile sind in allen Geschossen während der Baumaßnahmen vermietet oder selbst genutzt . Die Bautätigkeiten sind in Zeit und Ausführung darauf abzustimmen und die vorgegebenen Einzelterminpläne zwingend einzuhalten. Die Einsatzbereiche erstrecken sich vom 3. UG bis in das 8. OG.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2026-03-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister: - Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Auf gesondertes Verlangen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister: - Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber. (2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen: Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5CSB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 042-135879 (2025-02-26)