Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mittagessen an Schulen - Warmanlieferung
Referenznummer: 35/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Schulmahlzeiten - Cook & Hold (Warmanlieferung)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 180.560 Portionen.”
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität des Vierwochenspeiseplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unverträglichkeiten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sonstige Ernährungsformen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transport- und Warmhaltezeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Saisonale Produkte
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2. Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB, insbesondere dass
2.1. keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachgekommen ist;
2.3. über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder Vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
2.4. keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind;
2.5. im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;
2.6. eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei Ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe "Zusätzliche Informationen"
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Angaben erfolgen auf Verlangen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben.
2. Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben.
3. Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von nach- bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe "Zusätzliche Informationen".
4. Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) als vorläufiger Nachweis durch...”
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl
kommen,haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote indie engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen
zubestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien.
Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer 5.1.11 aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer 5.1.11 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter,welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sichselbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügungstehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter Ziff. 1.1 genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: t497219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-9268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1.) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
4.) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 071-231553 (2025-04-09)