Die BGZ betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet. Die Energieversorgung im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS wird an die Anforderungen der Anlagensicherung angepasst und erweitert. Hierzu werden ein zusätzlicher Normalstromverteiler im Pförtnergebäude ZWF, ein neuer Versorgungsschrank für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS, ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS und ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird das Technikgebäude mit der benötigten Gebäudeinstallation ausgestattet. Im nachfolgenden werden die Maßnahmen beschrieben. Für die Versorgung der Verbraucher im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS werden zusätzliche Versorgungsschränke im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS aufgestellt. Diese werden als Stahlschrank ausgeführt und mit entsprechender Betriebstechnik wie interner Verdrahtung, Sicherungsbestückung, Spannungswächter etc. ausgestattet. Die Versorgungsschränke werden mit Sabotagekontakten VdS-Klasse C ausgerüstet und in die Einbruchmeldeanlage eingebunden. Diese Schränke werden mit ausreichend Reserven für 1-phasige sowie 3-phasige Abgänge ausgestattet. Es werden jeweils ein Schrank für die Normalstromversorgung, für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird ein Schrank für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF errichtet. Mittels einer direkten Leerrohranbindung zwischen dem Technikgebäude ZWS und der neuen Sicherungszentrale 03EA können die Verbraucher in der neuen Sicherungszentrale auch über die neuen Versorgungsschränke im Technikgebäude versorgt werden. Die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS wird über die Schaltanlage 11PEA08+GF001 versorgt. Die beiden Zuleitungen von den Bestandsschränken Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung aus dem Pförtnergebäude ZWF werden auf die neuen Versorgungsschränke Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS umgelegt. Die Versorgungsschränke im Pförtnergebäude werden dann komplett von den neuen Versorgungsschränken aus dem Technikgebäude versorgt. Zusätzlich soll es möglich sein die Ersatzstromversorgungsschränke im Technikgebäude auch direkt mit Normalstrom zu versorgen. Dies ermöglicht eine planmäßige Abschaltung der Ersatzstromhauptverteilung. In dem Technikgebäude werden Bedarfsbeleuchtung, Lichtschalter und Steckdosen montiert und installiert. Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen: - Gebäudeinstallation Technikgebäude - Montage und Installation der Bedarfsbeleuchtung im Technikgebäude - Montage und Installation der Lichtschalter und Steckdosen im Technikgebäude - Verteilerschränke Pförtner- und Technikgebäude - Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS - Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS - Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS - Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF - Umlegen der Versorgungsleitungen der Verteilerschränke im Technikraum des Pförtnergebäudes - Erdarbeiten für Zuleitungsverlegung - Herstellung eines Kabelgrabens zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude - Leerrohrverlegung in Kabelgraben zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude - Herstellung des Ausgangszustandes
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachrüstung Brennelemente-Zwischenlager / Abfall-Zwischenlager Ahaus (BZA / AZA) - Energieversorgung Pförtner- und Technikgebäude
Referenznummer: 007/10165xxx
Kurze Beschreibung:
“Die BGZ betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein
Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung...”
Kurze Beschreibung
Die BGZ betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein
Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen
radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Die Energieversorgung im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS wird an die Anforderungen der Anlagensicherung angepasst und erweitert. Hierzu werden ein zusätzlicher Normalstromverteiler im Pförtnergebäude ZWF, ein neuer Versorgungsschrank für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS, ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS und ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird das Technikgebäude mit der benötigten Gebäudeinstallation ausgestattet.
Im nachfolgenden werden die Maßnahmen beschrieben. Für die Versorgung der Verbraucher im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS werden zusätzliche Versorgungsschränke im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS aufgestellt. Diese werden als Stahlschrank ausgeführt und mit entsprechender Betriebstechnik wie interner Verdrahtung, Sicherungsbestückung, Spannungswächter etc. ausgestattet. Die Versorgungsschränke werden mit Sabotagekontakten VdS-Klasse C ausgerüstet und in die Einbruchmeldeanlage eingebunden. Diese Schränke werden mit ausreichend Reserven für 1-phasige sowie 3-phasige Abgänge ausgestattet. Es werden jeweils ein Schrank für die Normalstromversorgung, für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird ein Schrank für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF errichtet. Mittels einer direkten Leerrohranbindung zwischen dem Technikgebäude ZWS und der neuen Sicherungszentrale 03EA können die Verbraucher in der neuen Sicherungszentrale auch über die neuen Versorgungsschränke im Technikgebäude versorgt werden.
Die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS wird über die Schaltanlage 11PEA08+GF001 versorgt. Die beiden Zuleitungen von den Bestandsschränken Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung aus dem Pförtnergebäude ZWF werden auf die neuen Versorgungsschränke Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS umgelegt. Die Versorgungsschränke im Pförtnergebäude werden dann komplett von den neuen Versorgungsschränken aus dem Technikgebäude versorgt. Zusätzlich soll es möglich sein die Ersatzstromversorgungsschränke im Technikgebäude auch direkt mit Normalstrom zu versorgen. Dies ermöglicht eine planmäßige Abschaltung der Ersatzstromhauptverteilung. In dem Technikgebäude werden Bedarfsbeleuchtung, Lichtschalter und Steckdosen montiert und installiert. Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Gebäudeinstallation Technikgebäude
- Montage und Installation der Bedarfsbeleuchtung im Technikgebäude
- Montage und Installation der Lichtschalter und Steckdosen im Technikgebäude
- Verteilerschränke Pförtner- und Technikgebäude
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF
- Umlegen der Versorgungsleitungen der Verteilerschränke im Technikraum des Pförtnergebäudes
- Erdarbeiten für Zuleitungsverlegung
- Herstellung eines Kabelgrabens zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude
- Leerrohrverlegung in Kabelgraben zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude
- Herstellung des Ausgangszustandes
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BGZ betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein
Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BGZ betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein
Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen
radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Die Energieversorgung im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS wird an die Anforderungen der Anlagensicherung angepasst und erweitert. Hierzu werden ein zusätzlicher Normalstromverteiler im Pförtnergebäude ZWF, ein neuer Versorgungsschrank für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS, ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS und ein neuer Versorgungsschrank für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird das Technikgebäude mit der benötigten Gebäudeinstallation ausgestattet.
Im nachfolgenden werden die Maßnahmen beschrieben. Für die Versorgung der Verbraucher im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS werden zusätzliche Versorgungsschränke im Pförtnergebäude ZWF und im Technikgebäude ZWS aufgestellt. Diese werden als Stahlschrank ausgeführt und mit entsprechender Betriebstechnik wie interner Verdrahtung, Sicherungsbestückung, Spannungswächter etc. ausgestattet. Die Versorgungsschränke werden mit Sabotagekontakten VdS-Klasse C ausgerüstet und in die Einbruchmeldeanlage eingebunden. Diese Schränke werden mit ausreichend Reserven für 1-phasige sowie 3-phasige Abgänge ausgestattet. Es werden jeweils ein Schrank für die Normalstromversorgung, für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS errichtet. Des Weiteren wird ein Schrank für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF errichtet. Mittels einer direkten Leerrohranbindung zwischen dem Technikgebäude ZWS und der neuen Sicherungszentrale 03EA können die Verbraucher in der neuen Sicherungszentrale auch über die neuen Versorgungsschränke im Technikgebäude versorgt werden.
Die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS wird über die Schaltanlage 11PEA08+GF001 versorgt. Die beiden Zuleitungen von den Bestandsschränken Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung aus dem Pförtnergebäude ZWF werden auf die neuen Versorgungsschränke Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung und Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS umgelegt. Die Versorgungsschränke im Pförtnergebäude werden dann komplett von den neuen Versorgungsschränken aus dem Technikgebäude versorgt. Zusätzlich soll es möglich sein die Ersatzstromversorgungsschränke im Technikgebäude auch direkt mit Normalstrom zu versorgen. Dies ermöglicht eine planmäßige Abschaltung der Ersatzstromhauptverteilung. In dem Technikgebäude werden Bedarfsbeleuchtung, Lichtschalter und Steckdosen montiert und installiert. Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Gebäudeinstallation Technikgebäude
- Montage und Installation der Bedarfsbeleuchtung im Technikgebäude
- Montage und Installation der Lichtschalter und Steckdosen im Technikgebäude
- Verteilerschränke Pförtner- und Technikgebäude
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung mit Unterbrechung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Ersatzstromversorgung ohne Unterbrechung im Technikgebäude ZWS
- Fertigung, Montage und Installation eines neuen Verteilerschrankes für die Normalstromversorgung im Pförtnergebäude ZWF
- Umlegen der Versorgungsleitungen der Verteilerschränke im Technikraum des Pförtnergebäudes
- Erdarbeiten für Zuleitungsverlegung
- Herstellung eines Kabelgrabens zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude
- Leerrohrverlegung in Kabelgraben zwischen dem Betriebs- und Technikgebäude
- Herstellung des Ausgangszustandes
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Elektroinstallationsarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände
des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände
des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. In Absprache mit dem AG werden auch gleich oder höherwertige Überprüfungsarten anerkannt. Sollte der AN in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG möglich. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Lieferanten von Baumaterialien) wird für die Dauer des Einsatzes auf dem Betriebsgelände des TBL-A ein Mitarbeiter des
Objektsicherungsdienstes (OSD) als Aufsicht zur Seite gestellt. Der AG behält sich vor die dadurch entstehenden Kosten an den AN weiterzuleiten. Bei begründeten Zweifeln an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit und daraus resultierender Zutrittsverweigerung / Verweis vom Werksgelände, hat der AN Abhilfe zu schaffen. Mehrkosten sind daraus nicht zu begründen. Beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes werden Fahrzeug-, Personen-, Material- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des TBL-A tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen. Sollten während der Bauzeit Ein- und Auslagerungsvorgänge von radioaktiven Abfällen (Container, Fässer) durch den AG durchgeführt werden, sind die Arbeiten des AN für den Zeitraum der Einlagerung in den durch die Transporte betroffenen Baustellenabschnitten zu unterbrechen. Sollten während der Bauarbeiten abgebrannte Brennelemente (CASTOR®-Behälter) in das TBL-A eingelagert werden, ist der Baustellenbetrieb aufgrund der hiermit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen vollständig einzustellen und für die Dauer der Einlagerungskampagne zu unterbrechen. Der AG informiert den AN spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der jeweiligen Einlagerung über diese Vorgänge. Bei der Ausführung der Leistungen wird der Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können. Der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung des VSNfDMerkblatts (Bestandteil des Geheimschutzhandbuches) schriftlich zu verpflichten
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Ort der Leistung: Borken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch über die Vergabeplattform des Subreports
https://www.subreport.de/E52889221
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.: E52889221 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ
empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E52889221 einzureichen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“VOB/B”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bgz.de📧
Telefon: 0049 201 27961674📞
Fax: 0049 201 279621674 📠
URL: https://bgz.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bgz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52889221🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52889221🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: § 134 GWB: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag „(3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 082-272518 (2025-04-25)