Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt. Zurzeit ist die Modulklinik mit einzubinden. Hierfür sind in der Virchowstraße und im Hohlweg neue Mittelspannungsleitungen in einem Leerrohrsystem sowie Datenleitungen in den jeweiligen Leerrohrsystem bis in die Häuser, Stationen und Schaltanlagen zu verlegen. Die Mittelspannungskabel sind zum Beispiel abzuspannen und auch in den Anlagen aufzulegen inkl. Endverschlüsse. Die LWL-Kabel sind zu spleißen, aufzulegen und messtechnisch zu prüfen. Gleiches gilt für die CU-Datenleitungen. Für alle Leistungen die zu liefern und zu montieren sind, gilt die letzte gültige TEV-Elektrotechnik von der Zeit Januar 2018. Im Los 1 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über den Hohlweg bis zum Rechenzentrum an die Hufelandstraße verlegt. Im Los 2 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über die Virchowstraße bis zum BTG verlegt, sowie, falls notwendig, auf dem Weg zu dem angrenzenden Gebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NCT INFRA BF9 - Infra Los 1 & 2 Elektroarbeiten
Referenznummer: 04.7-005-2025
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt.
Zurzeit ist die Modulklinik mit einzubinden.
Hierfür sind in der Virchowstraße und im Hohlweg neue Mittelspannungsleitungen in einem Leerrohrsystem sowie Datenleitungen in den jeweiligen Leerrohrsystem bis in die Häuser, Stationen und Schaltanlagen zu verlegen.
Die Mittelspannungskabel sind zum Beispiel abzuspannen und auch in den Anlagen aufzulegen inkl. Endverschlüsse.
Die LWL-Kabel sind zu spleißen, aufzulegen und messtechnisch zu prüfen.
Gleiches gilt für die CU-Datenleitungen.
Für alle Leistungen die zu liefern und zu montieren sind, gilt die letzte gültige TEV-Elektrotechnik von der Zeit Januar 2018.
Im Los 1 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über den Hohlweg bis zum Rechenzentrum an die Hufelandstraße verlegt.
Im Los 2 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über die Virchowstraße bis zum BTG verlegt, sowie, falls notwendig, auf dem Weg zu dem angrenzenden Gebäude.
Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt.
Zurzeit ist die Modulklinik mit einzubinden.
Hierfür sind in der Virchowstraße und im Hohlweg neue Mittelspannungsleitungen in einem Leerrohrsystem sowie Datenleitungen in den jeweiligen Leerrohrsystem bis in die Häuser, Stationen und Schaltanlagen zu verlegen.
Die Mittelspannungskabel sind zum Beispiel abzuspannen und auch in den Anlagen aufzulegen inkl. Endverschlüsse.
Die LWL-Kabel sind zu spleißen, aufzulegen und messtechnisch zu prüfen.
Gleiches gilt für die CU-Datenleitungen.
Für alle Leistungen die zu liefern und zu montieren sind, gilt die letzte gültige TEV-Elektrotechnik von der Zeit Januar 2018.
Im Los 1 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über den Hohlweg bis zum Rechenzentrum an die Hufelandstraße verlegt.
Im Los 2 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über die Virchowstraße bis zum BTG verlegt, sowie, falls notwendig, auf dem Weg zu dem angrenzenden Gebäude.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04.7-005-2025
Beschreibung der Beschaffung:
Ca. 6000 m LWL-Leitungen
Ca. 1200 m Mittelspannungskabel
Ca. 600 m Kabelbühnen
Ca. 60 Brandschotts
Ca. 800 m Demontage Mittelspannungskabel
Ca. 4800 m 200 DA-Kabel
Zusätzliche Informationen:
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRW gefördert.
Das Projekt steht daher unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
Gegenstand der Fördermittelfreigabe ist eine
· genehmigte HU-Bau für das Gebäude und einem
· genehmigten Ersteinrichtungsantrag für
Medizinische Ausstattung und Geräte, EDV, sowie
lose Möblierung.
Insofern steht die Beauftragung der Bauleistungen
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorstehend
beschriebenen Genehmigungen durch den
Fördermittelgeber !
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRW gefördert.
Das Projekt steht daher unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
Gegenstand der Fördermittelfreigabe ist eine
· genehmigte HU-Bau für das Gebäude und einem
· genehmigten Ersteinrichtungsantrag für
Medizinische Ausstattung und Geräte, EDV, sowie
lose Möblierung.
Insofern steht die Beauftragung der Bauleistungen
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorstehend
beschriebenen Genehmigungen durch den
Fördermittelgeber !
Postanschrift: Hufelandstr. 55
Postleitzahl: 45147
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-31 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
- es ist alles mit dem LV zur Kalkulation beschrieben worden
- Standardleistungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-14 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Angabe der Präqualifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYT64MXKXG
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRW
gefördert.
Das Projekt steht daher unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
Gegenstand der Fördermittelfreigabe ist eine
· genehmigte HU-Bau für das Gebäude und einem
· genehmigten Ersteinrichtungsantrag für
Medizinische Ausstattung und Geräte, EDV, sowie
lose Möblierung.
Insofern steht die Beauftragung der Bauleistungen
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorstehend
beschriebenen Genehmigungen durch den
Fördermittelgeber !
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRW
gefördert.
Das Projekt steht daher unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
Gegenstand der Fördermittelfreigabe ist eine
· genehmigte HU-Bau für das Gebäude und einem
· genehmigten Ersteinrichtungsantrag für
Medizinische Ausstattung und Geräte, EDV, sowie
lose Möblierung.
Insofern steht die Beauftragung der Bauleistungen
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorstehend
beschriebenen Genehmigungen durch den
Fördermittelgeber !
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-072401 (2025-01-31)