Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an
Personen oder Unternehmen vergeben werden, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom
Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er
entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e
EU VOB/A verlangt: - Erklärung, dass das
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet. - Erklärung,
dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen. - Erklärung, dass für das
Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a
Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten
Wettbewerbsregister anfordern - Vorlage der
Freistellungsbescheinigung nach §48 b
Einkommenssteuergesetz