Auftragsbekanntmachung (2025-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NSDoku: Welcomer (Besucherservice)
Reference number: KULT-2025-0005
Kurze Beschreibung:
“Welcomer-Personal (Besucherservice, Empfangs- und Servicedienstleistungen) für das NS-Dokumentationszentrum München ab 01.03.2025”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Während der Öffnungszeiten des NS-Dokumentationszentrums werden vier Empfangs- und Servicedienstleistende benötigt, die im Foyer, in der Bibliothek sowie an...”
Beschreibung der Beschaffung
Während der Öffnungszeiten des NS-Dokumentationszentrums werden vier Empfangs- und Servicedienstleistende benötigt, die im Foyer, in der Bibliothek sowie an der Mediaguide-Ausgabe die Gäste des Hauses freundlich begrüßen, Informationen zur Verfügung stellen und für organisatorische Fragen zur Verfügung stehen. Die Personalauswahl, der Personaleinsatz sowie das Personalmanagement des Welcomer-Personals sollen vom Auftragnehmer erbracht werden.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann bis maximal 28.02.2030 mehrmals von der Auftraggeberin verlängert werden. In der Regel erfolgt eine Verlängerung um jeweils ein Jahr,...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag kann bis maximal 28.02.2030 mehrmals von der Auftraggeberin verlängert werden. In der Regel erfolgt eine Verlängerung um jeweils ein Jahr, hiervon kann jedoch abgewichen werden.
Dem*der Auftragnehmer*in wird mit einer Vorlaufzeit von acht Kalenderwochen von der Auftraggeberin mitgeteilt, für welchen Zeitraum eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
“Bietende haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten...”
Bietende haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 184-628966 (2025-09-24)