Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen. Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordi-nierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten. Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene erforderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft des BMFTR im Bereich Internationale Forschermobilität, Internationalisierung der Hochschulen und Europäischer Hochschulraum
Referenznummer: 04514-4/6(2025)
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen.
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordi-nierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene erforderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen.
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordi-nierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene erforderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen.
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordinierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie eine Karriereperspektive im deutschen Wissenschaftssystem geboten. Im Zuge der Umsetzung des Programms und dessen Begleitung ist eine enge Abstimmung mit Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene er-forderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen.
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordinierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie eine Karriereperspektive im deutschen Wissenschaftssystem geboten. Im Zuge der Umsetzung des Programms und dessen Begleitung ist eine enge Abstimmung mit Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene er-forderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen
(§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen
(§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 4 Mio. Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 4 Mio. Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 7 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 7 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
mindestens vierjährige Erfahrungen im Tätigkeitsbereich der Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer und deutscher Ebene. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie in der Durchführung. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie der Durchführung von Veranstaltungen umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt oder erworben wurden.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
mindestens vierjährige Erfahrungen im Tätigkeitsbereich der Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer und deutscher Ebene. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie in der Durchführung. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie der Durchführung von Veranstaltungen umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt oder erworben wurden.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
mindestens vierjährige Erfahrungen in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
mindestens zweijährige Erfahrungen im Bereich Wissenschaftsmanagement (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Be-reich Wissenschaftsmanagement verfügt.
mindestens vierjährige Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität (für einen verantwortlichen bzw. leidenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität verfügt.
verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
mindestens vierjährige Erfahrungen in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
mindestens zweijährige Erfahrungen im Bereich Wissenschaftsmanagement (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Be-reich Wissenschaftsmanagement verfügt.
mindestens vierjährige Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität (für einen verantwortlichen bzw. leidenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität verfügt.
verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
a. Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeitenden:
erworbene Fachkenntnisse durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium (für mindestens vier Mitarbeitende);
mindestens zweijährige Berufserfahrung im Wissenschaftsmanagement (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen (besonders deutsch und englisch) oder im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem BMFTR oder anderen vergleichbaren Bundeseinrichtungen (für mindestens einen Mitarbeitenden);
fließende Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für mindestens zwei Mitarbeitende).
b. Ebene der administrativen Mitarbeitenden:
abgeschlossenes Studium, Ausbildung oder vergleichbare in der Praxis erworbene betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Fachkenntnisse (für mindestens einen Mitarbeitenden);
Fachkenntnisse und mindestens zweijährige Erfahrungen im deutschen und europäischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht und Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO) (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer oder deutscher Ebene (für mindestens einen Mitarbeitenden);
gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (für mindestens einen Mitarbeitenden).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
a. Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeitenden:
erworbene Fachkenntnisse durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium (für mindestens vier Mitarbeitende);
mindestens zweijährige Berufserfahrung im Wissenschaftsmanagement (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen (besonders deutsch und englisch) oder im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem BMFTR oder anderen vergleichbaren Bundeseinrichtungen (für mindestens einen Mitarbeitenden);
fließende Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für mindestens zwei Mitarbeitende).
b. Ebene der administrativen Mitarbeitenden:
abgeschlossenes Studium, Ausbildung oder vergleichbare in der Praxis erworbene betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Fachkenntnisse (für mindestens einen Mitarbeitenden);
Fachkenntnisse und mindestens zweijährige Erfahrungen im deutschen und europäischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht und Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO) (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer oder deutscher Ebene (für mindestens einen Mitarbeitenden);
gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (für mindestens einen Mitarbeitenden).
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Zentrale Vergabestelle BMFTR
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bundesminiserium für Forschung, Technologie und Raumfahrt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: 000 📠
URL: www.forschungsministerium.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=822543🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=822543🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 236-814273 (2025-12-05)