Die Investitionsbank Berlin (IBB) benötigt externe Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision für das Jahr 2026 und voraussichtlich auch in den Folgejahren. Sie haben im Wesentlichen die Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-bezogenen Aktivitäten auf externe Unternehmen, ausgewählten IT-Prüfungen in den Themenfeldern Daten- und Informationssicherheit sowie Prüfungen im Kreditgeschäft sowie im Bankbetrieb zum Inhalt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision
Referenznummer: 2025-655
Kurze Beschreibung:
“Die Investitionsbank Berlin (IBB) benötigt externe Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision für das Jahr 2026 und voraussichtlich auch in...”
Kurze Beschreibung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) benötigt externe Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision für das Jahr 2026 und voraussichtlich auch in den Folgejahren. Sie haben im Wesentlichen die Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-bezogenen Aktivitäten auf externe Unternehmen, ausgewählten IT-Prüfungen in den Themenfeldern Daten- und Informationssicherheit sowie Prüfungen im Kreditgeschäft sowie im Bankbetrieb zum Inhalt
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 01). Die Eignungs- und Zuschlagskriterien können dem Dokument 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. (2) Die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. (2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt. (3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. (4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig. (5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2025 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch. (6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. (7) Die Angebote sind spätestens bis zum 08.12.2025, 10:00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden. Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat! (8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage 07): Eigenerklärung, dass der Bieter oder die Bewerbergemeinschaft in den zurückliegenden drei Jahren (gerechnet ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage 07): Eigenerklärung, dass der Bieter oder die Bewerbergemeinschaft in den zurückliegenden drei Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten drei Jahren liegen) mindestens drei nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen bei Banken über mindestens 50 Personentage Unterstützungsleistungen der internen Revision nachweisen kann. Davon ist mindestens eine Referenz für eine Förderbank einzureichen. Anzugeben sind jeweils insbesondere Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, eine kurze Aufgabenbeschreibung und die jeweiligen Leistungen sowie Kontaktangaben des Referenzauftraggebers. Die Vergabestelle behält sich die telefonische oder schriftliche Überprüfung der Angaben zu den Referenzleistungen vor. Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Verbindlichkeit des vorgesehenen Personals (Anlage 08): Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass: - das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Verbindlichkeit des vorgesehenen Personals (Anlage 08): Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass: - das vorgesehene Personal über die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen, fachlichen Anforderungen verfügt. - das jeweils vorgesehene Personal während der jeweilig geplanten Einsatzzeit zur Verfügung steht und - bei Bedarf für Vertretung des angebotenen Personals gesorgt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 09): Nachweis über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 09): Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 EUR. Die Versicherung schließt Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen sowie Schäden, die Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, ein. Tätigkeitsschäden müssen in voller Höhe mit beinhaltet sein und nicht eingeschränkt ausgeschlossen oder mit geringerem Wert angesetzt werden. Alternativ ist vom Bieter/von der Bietergemeinschaft eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den o. g. Anforderungen genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit nach BT 2.2 MaRisk (Anlage 10): Bitte bestätigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit nach BT 2.2 MaRisk (Anlage 10): Bitte bestätigen Sie, dass kein Verstoß gegen BT 2.2 MaRisk durch das geplante Projekt-Team entsteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Soweit die Vergabeunterlagen Vordrucke enthalten, sind ausschließlich diese zu verwenden. - Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Soweit die Vergabeunterlagen Vordrucke enthalten, sind ausschließlich diese zu verwenden. - Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen. - Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen. (Anlage 05) - Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung. (Anlage 05) - Bei Einsatz von Subunternehmen: Selbstverpflichtungserklärung der Subunternehmen sowie Angabe der betreffenden Leistungsbereiche (bei Eignungsleihe). (Anlage 05) Diese Erklärungen sind von allen bietenden Unternehmen, Nachunternehmern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzuhalten bzw. zu erbringen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXMYHL#
Bei Punktegleichstand im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien entscheidet die Bewertung des Projekt-Teams. Besteht...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXMYHL#
Bei Punktegleichstand im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien entscheidet die Bewertung des Projekt-Teams. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung des Konzepts. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung des Preises. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 215-738331 (2025-11-05)