Zur Konzeption, Erstellung des Fragebogens & Durchführung der Mieterbefragung i.d. Jahren 2025 - einschließlich 2027 (Auswertungszeitraum bis Mitte 2028) sucht die Münchner Wohnen ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Mit diesem wollen wir einen Vertrag für diesen Zeitraum abschließen. Das Beratungsunternehmen soll über Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Mieterbefragungen verfügen. Erfahrungen i.d. Wohnungswirtschaft & i.d. Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen sind unerlässlich & sollen auch einen nationalen Vergleich ermöglichen. Der zu leistende Prozess basiert auf fünf Schritten, die aufeinander aufbauen: 1. Konzeption Fragebogen & Verifizierung vorhandener E-Mail-Adressen 2. Mieterbefragung (Zeitraum September bis Ende Dezember) 3. Darstellung der Befragungsergebnisse in einer Online-Software 4. Auswertung & Analyse der Ergebnisse samt Präsentation 5. Workshops bei den MW-Mitarbeiter, Ableitung konkreter Maßnahmen & Controlling d. Umsetzungserfolgs
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Mieterbefragung
Referenznummer: 2025_253_tra
Kurze Beschreibung:
Zur Konzeption, Erstellung des Fragebogens & Durchführung der Mieterbefragung i.d. Jahren 2025 - einschließlich 2027 (Auswertungszeitraum bis Mitte 2028) sucht die Münchner Wohnen ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Mit diesem wollen wir einen Vertrag für diesen Zeitraum abschließen. Das Beratungsunternehmen soll über Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Mieterbefragungen verfügen. Erfahrungen i.d. Wohnungswirtschaft & i.d. Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen sind unerlässlich & sollen auch einen nationalen Vergleich ermöglichen.
Der zu leistende Prozess basiert auf fünf Schritten, die aufeinander aufbauen:
1. Konzeption Fragebogen & Verifizierung vorhandener E-Mail-Adressen
2. Mieterbefragung (Zeitraum September bis Ende Dezember)
3. Darstellung der Befragungsergebnisse in einer Online-Software
4. Auswertung & Analyse der Ergebnisse samt Präsentation
5. Workshops bei den MW-Mitarbeiter, Ableitung konkreter Maßnahmen & Controlling d. Umsetzungserfolgs
Zur Konzeption, Erstellung des Fragebogens & Durchführung der Mieterbefragung i.d. Jahren 2025 - einschließlich 2027 (Auswertungszeitraum bis Mitte 2028) sucht die Münchner Wohnen ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Mit diesem wollen wir einen Vertrag für diesen Zeitraum abschließen. Das Beratungsunternehmen soll über Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Mieterbefragungen verfügen. Erfahrungen i.d. Wohnungswirtschaft & i.d. Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen sind unerlässlich & sollen auch einen nationalen Vergleich ermöglichen.
Der zu leistende Prozess basiert auf fünf Schritten, die aufeinander aufbauen:
1. Konzeption Fragebogen & Verifizierung vorhandener E-Mail-Adressen
2. Mieterbefragung (Zeitraum September bis Ende Dezember)
3. Darstellung der Befragungsergebnisse in einer Online-Software
4. Auswertung & Analyse der Ergebnisse samt Präsentation
5. Workshops bei den MW-Mitarbeiter, Ableitung konkreter Maßnahmen & Controlling d. Umsetzungserfolgs
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kundenbefragung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025_253_tra
Geschätzter Wert ohne MwSt: 203 250 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 81739
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 36 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre bis max. 31.05.2028 Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre bis max. 31.05.2028 Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für alternative bzw. ergänzende Formen/Elemente bei der Befragung lt. Leistungsbeschreibung (als Anlage in einem separaten Blatt beizulegen)
Bezüglich des Kriteriums „Konzept für alternative bzw. ergänzende Formen/Elemente bei der Befragung“ erhält das Konzept, das den Kriterien
•Sinnhaftigkeit und Relevanz vor dem Hintergrund des Wohnungsbestands der Münchner Wohnen
•Umsetzbarkeit
•Innovationscharakter (= enthält das Konzept Neuerungen/Innovationen gegenüber der bisherigen Befragung)
voll entspricht 5 Punkte
teilweise entspricht 3 Punkte
kaum entspricht 1 Punkt
gar nicht entspricht 0 Punkte
Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar 20 Punkte
Beispielfragebögen (als Anlage in einem separaten Blatt beizulegen) Mieterbefragung gesamt, CSRD-Befragung, Befragung Gewerbe
Jeder der drei „Beispielfragebögen“ wird nach folgenden Kriterien bewertet:
•sinnvolle Gliederung (z. B. thematische Blöcke)
•Verständlichkeit der Fragen (kurz, knapp einfach, sofort verständlich)
•Relevanz der Fragen für den Wohnungsbestand der Münchner Wohnen
•Möglichkeit für Freitextantworten
•Aufbau Antwortmöglichkeiten
In allen Kriterien entspricht 5 Punkte
In vier Kriterien entspricht 4 Punkte
In drei Kriterien entspricht 3 Punkte
In zwei Kriterien entspricht 2 Punkte
In einem Kriterium entspricht 1 Punkt
gar nicht entspricht 0 Punkte
Wertungsfaktor pro Bogen d.h. maximal erreichbar: 15 Punkte
Projektleitung
Die vorgesehene Projektleitung ist verbindlich zu benennen. Es werden nur Projektleiter mit projektrelevanter Qualifikation (= ein Studium der Wirtschafts-, Sozial- oder Kommunikationswissenschaft oder Psychologie) gewertet, da nur bei entsprechender Qualifikation davon ausgegangen werden kann, dass die Berufserfahrung verwertbar ist. Bei mehreren Projektleitern wird der Durchschnitt der Berufserfahrung der Projektleiter gewertet.
Mehr als 10 Jahre: 5 Punkte
6-10 Jahre: 3 Punkte
2-6 Jahre: 1 Punkt
Unter 2 Jahre: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1 d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind drei Referenzen zu den Themenfeldern Mieterbefragung und Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen abzugeben. Mindestens eine Referenz muss von einem kommunalen Wohnungsunternehmen sein.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
-Der Befragungsinhalt das Themenfeld Mieterbefragung umfasst.
-Der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers mit dem Befragungsumfang des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers muss zwischen 10.000 und 100.000 Haushalten betragen
-Auftragsende ab 2021 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend
-auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag vom Referenzauftraggeber
Legt der Bieter weniger als drei vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind drei Referenzen zu den Themenfeldern Mieterbefragung und Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen abzugeben. Mindestens eine Referenz muss von einem kommunalen Wohnungsunternehmen sein.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
-Der Befragungsinhalt das Themenfeld Mieterbefragung umfasst.
-Der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers mit dem Befragungsumfang des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers muss zwischen 10.000 und 100.000 Haushalten betragen
-Auftragsende ab 2021 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend
-auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag vom Referenzauftraggeber
Legt der Bieter weniger als drei vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ausschlusskriterien
Die Bieter haben zusätzlich zur zu erfüllenden Leistungsbeschreibung folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen
Es sind drei Referenzen zu den Themenfeldern Mieterbefragung und Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen abzugeben. Mindestens eine Referenz muss von einem kommunalen Wohnungsunternehmen sein.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
-Der Befragungsinhalt das Themenfeld Mieterbefragung umfasst.
-Der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers mit dem Befragungsumfang des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers muss zwischen 10.000 und 100.000 Haushalten betragen
-Auftragsende ab 2021 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend
-auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag vom Referenzauftraggeber
Legt der Bieter weniger als drei vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
2. Benennung Projektleitung
Der Bieter hat eine Projektleitung zu benennen. Es werden nur Projektleiter mit projektrelevanter Qualifikation (= ein Studium der Wirtschafts-, Sozial- oder Kommunikationswissenschaft oder Psychologie) gewertet, da nur bei entsprechender Qualifikation davon ausgegangen werden kann, dass die Berufserfahrung verwertbar ist.
Benennt der Bieter keine entsprechende Projektleitung, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
3. Vorlage eines Konzepts IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Bieter hat ein Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz gemäß „Anlage Fragenkatalog Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz“ vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Anforderungen der DS-GVO eingehalten werden.
Legt der Bieter kein Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz lt. Anlage vor oder werden die Anforderungen der DS-GVO nicht eingehalten, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ausschlusskriterien
Die Bieter haben zusätzlich zur zu erfüllenden Leistungsbeschreibung folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen
Es sind drei Referenzen zu den Themenfeldern Mieterbefragung und Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen abzugeben. Mindestens eine Referenz muss von einem kommunalen Wohnungsunternehmen sein.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
-Der Befragungsinhalt das Themenfeld Mieterbefragung umfasst.
-Der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers mit dem Befragungsumfang des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. der Befragungsumfang des Referenzauftraggebers muss zwischen 10.000 und 100.000 Haushalten betragen
-Auftragsende ab 2021 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend
-auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag vom Referenzauftraggeber
Legt der Bieter weniger als drei vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
2. Benennung Projektleitung
Der Bieter hat eine Projektleitung zu benennen. Es werden nur Projektleiter mit projektrelevanter Qualifikation (= ein Studium der Wirtschafts-, Sozial- oder Kommunikationswissenschaft oder Psychologie) gewertet, da nur bei entsprechender Qualifikation davon ausgegangen werden kann, dass die Berufserfahrung verwertbar ist.
Benennt der Bieter keine entsprechende Projektleitung, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
3. Vorlage eines Konzepts IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Bieter hat ein Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz gemäß „Anlage Fragenkatalog Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz“ vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Anforderungen der DS-GVO eingehalten werden.
Legt der Bieter kein Konzept IT-Sicherheit und Datenschutz lt. Anlage vor oder werden die Anforderungen der DS-GVO nicht eingehalten, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 085-285115 (2025-04-30)