Auftragsbekanntmachung (2025-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungsvergabe von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung
Referenznummer: DVB_2025_033_086
Kurze Beschreibung:
“Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) als Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Lieferung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Lieferung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den Anforderungen der DVB AG, insbesondere gemäß dem Lastenheft und den Verträgen. Der ausgeschriebene Auftrag in Form einer Rahmenvereinbarung ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers besteht jeweils darin, den vertraglich vereinbarten Erfolg des Liefer- und Instandhaltungsvertrag herbeizuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sollen verwendet werden. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind in der...”
Zusätzliche Informationen
1. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sollen verwendet werden. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind in der Reihenfolge und Gliederung dieses Dokuments zu kennzeichnen und einzureichen. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, der mit dem Angebot einzureichen ist. Der Bieterbogen ist entsprechend auszufüllen, wo notwendig und vorgesehen zu ergänzen und an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden zu benennen (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Die Auftraggeberin erhält - unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers - sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebots diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbietern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und im Fall der Auftragsvergabe der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Bieterbogen einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Bieterbogen erläutert. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Auf § 34 SektVO wird hingewiesen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Auftragsfall dem Bieter/ der Bietergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten für zur Verfügung zu stellen. 7. Jeder Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die der Auftraggeberin aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und der Auftraggeberin von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Bieter haben ihre Angebote ausschließlich über das Vergabeportal (www.dtvp.de) in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu übermitteln. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Jedem Angebot sind die Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung des Angebots per Telefax oder E- Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. Sofern das für die Abgabe eines Angebots verwendete Benutzerkonto des Vergabeportals auf einen Dritten registriert ist, ist dem Angebot eine Vollmacht des Dritten beizufügen, die erkennen lässt, dass der Verfahrensteilnehmer zur Nutzung des für den Dritten registrierten Benutzerkontos berechtigt ist. 10. Angebote dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten. Aufklärungsmaßnahmen und Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 11. Angebote von Bietern, sie sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bieter ist verpflichtet, mit seinem Angebot eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren durch die Auftraggeberin bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist. 13. Die Auftraggeberin wird die nicht berücksichtigen Bieter entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen und Hinweise durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal (www.dtvp.de), dort über die Nachrichtenfunktion an die Auftraggeberin in Textform spätestens bis zum 7. November 2025, Ortszeit 20:00 Uhr zu stellen bzw. zu erteilen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen und Antworten anonymisiert und grundsätzlich wörtlich und unverändert von der Auftraggeberin veröffentlicht werden soweit sie für alle Bieter von Interesse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweilige Bieter. Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht die Auftraggeberin von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Die Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Registrierte Bieter/ Bietergemeinschaften werden durch die Vergabeplattform informiert. Weitere Aufklärungsfragen durch die Auftraggeberin bleiben vorbehalten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1) Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung. Die Beschaffung erfolgt in Form von Einzelabrufen....”
Beschreibung der Optionen
1) Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung. Die Beschaffung erfolgt in Form von Einzelabrufen. Mit Zuschlagserteilung erfolgt ein fixer erster Abruf von 6 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den Anforderungen der DVB AG, insbesondere gemäß dem Lastenheft und den Verträgen (Basisbereitstellung). Weitere Abrufe behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, ohne aber zu weiteren Einzelabrufen verpflichtet zu sein (Abrufoption). Weitere Einzelabrufe können durch die Auftraggeberin in Tranchen von 3 bis 5 Bussen mit Anschlussversorgung erfolgen. Sofern die Auftraggeberin bereits vorhandene Busse ersetzen muss (z. B. aufgrund eines Totalschadens) kann ein Abruf im Einzelfall auch nur von einem Bus erfolgen. 2) Die Bieter haben die im Lastenheft als Optionspositionen deklarierten Lastenheftanforderungen (technische Komponenten/ Funktionen) optional anzubieten. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese Optionen bei oder nach Zuschlagserteilung gesondert zu beauftragen (Abrufoption). 3) Der Leistungszeitraum des Instandhaltungsvertrags beginnt ab Zuschlagserteilung und beträgt 12 Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag einmal um zwei weitere Jahre (Verlängerungsoption) zu verlängern.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 15:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsre-gister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsre-gister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen mindestens 5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen mindestens 5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden je Versicherungsfall. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft und eine Erklärung des Versiche-rers einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass des Bieters/ der Bietergemeinschaft die geltenden fördermittel-rechtlichen Bedingungen während der ganze Phase des Auftrages einhalten wird”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass des Bieters/ der Bietergemeinschaft die geltenden fördermittel-rechtlichen Bedingungen während der ganze Phase des Auftrages einhalten wird
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten fünf Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Lieferung Elektrobusse...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten fünf Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Lieferung Elektrobusse sowie Anschlussversorgung), jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Lieferantenkodex”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 20. Juli 2025 Sanktionen gegen Russland” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinsichtlich der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird auf die Verträge (Vergabeunterlage 09) verwiesen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C5W82#” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustr. 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 3800📞
Fax: 0341 977 1049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustr. 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 3800📞
Fax: 0341 977 1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 199-682161 (2025-10-14)