Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 02.01.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag: Batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr im Rhein-Erft-Kreis
Kurze Beschreibung:
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 02.01.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 02.01.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrofahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E65472498
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat bis einschließlich dem Quartal 3/2026 die Möglichkeit, bis zu fünf Fahrzeuge optional abzurufen. Nach Eingang der Bestellung ist die Lieferung innerhalb von sechs Monaten auszuführen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-05 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E4. Im Falle
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen
gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E5)
beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E4. Im Falle
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen
gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E5)
beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den
benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt E6.
Mindestens erforderlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
Mindest-Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
von jeweils 3 Millionen Euro je Schadensfall. Der geforderte Nachweis
muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die
Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt E5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den
benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt E6.
Mindestens erforderlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
Mindest-Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
von jeweils 3 Millionen Euro je Schadensfall. Der geforderte Nachweis
muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die
Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt E5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren
Referenzprojekten, Formblatt E7.
Mindestens erforderlich ist ein Referenzprojekt über die Lieferung von mindestens 5 Fahrzeugen. Die Fahrzeuge müssen zwischen dem 1.1.2020 und dem Schluss der Angebotsfrist geliefert worden sein; bei Projekten mit einem Volumen von über 5 Fahrzeugen genügt es, wenn mindestens 5 Fahrzeuge im maßgeblichen Zeitraum geliefert und abgenommen worden sind.
Die Referenzanforderung muss im Fall
einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt
sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt
bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-4) beifügen. In diesem Fall
müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile
erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der
Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren
Referenzprojekten, Formblatt E7.
Mindestens erforderlich ist ein Referenzprojekt über die Lieferung von mindestens 5 Fahrzeugen. Die Fahrzeuge müssen zwischen dem 1.1.2020 und dem Schluss der Angebotsfrist geliefert worden sein; bei Projekten mit einem Volumen von über 5 Fahrzeugen genügt es, wenn mindestens 5 Fahrzeuge im maßgeblichen Zeitraum geliefert und abgenommen worden sind.
Die Referenzanforderung muss im Fall
einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt
sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt
bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-4) beifügen. In diesem Fall
müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile
erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der
Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: ARGE
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung
des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich erst nach Erfüllung der
Leistung. Eine Vorauskasse wird ausgeschlossen. Die Zahlung des
Rechnungsbetrages erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für
die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim
Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung
des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich erst nach Erfüllung der
Leistung. Eine Vorauskasse wird ausgeschlossen. Die Zahlung des
Rechnungsbetrages erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für
die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim
Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall werden
die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach
dem TVgG NRW Vertragsbestandteil. Im Übrigen gilt die VOL/B.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt E1. Im
Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Außerdem
ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2,
erforderlich. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch
das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt E1. Im
Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Außerdem
ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2,
erforderlich. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch
das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009917
Postanschrift: Röntgenstr. 9
Postleitzahl: 50169
Postort: Kerpen
Region: Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: schuster@revg.de📧
Telefon: +49 223769 69118📞
URL: https://www.revg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E65472498🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E65472498🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf
der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E65472498 barrierefrei zur
Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die
eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte
elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
2. Soweit die Auftraggeberin
Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind
an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in
Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform
i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5
(Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter
auch in anderer Form erbringen.
3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei
Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen
sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu
stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt
werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als
8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu
beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor,
die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
5. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung zur Verordnung EU
2022/576 Russland, Formblatt E3. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
6. Im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft sind neben das Formblatt E8 und
weiter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Formblätter E1, E2, E3
einzureichen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf
der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E65472498 barrierefrei zur
Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die
eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte
elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
2. Soweit die Auftraggeberin
Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind
an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in
Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform
i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5
(Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter
auch in anderer Form erbringen.
3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei
Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen
sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu
stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt
werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als
8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu
beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor,
die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
5. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung zur Verordnung EU
2022/576 Russland, Formblatt E3. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
6. Im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft sind neben das Formblatt E8 und
weiter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Formblätter E1, E2, E3
einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit
seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße
in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner
Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15
Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei
der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit
seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße
in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner
Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15
Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei
der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 151-520790 (2025-08-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 20.02.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 20.02.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Änderung der Lieferfrist (1. Tranche 20.2. statt 2.1.2026) und Verkürzung Bindefrist auf den 30.9.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cfbfaaf6-74a2-498c-8a10-30473ed94b37-01
Quelle: OJS 2025/S 160-550406 (2025-08-20)