Der Goethe-Institut e.V. plant die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028 für den Gesamtverein Goethe-Institut e.V. sowie jeweils für die Abrechnungskreise Öffentliche Mittel und Eigenmittel. Die Beauftragung erfolgt jährlich durch den Vorstand nach Bestellung durch die Mitgliederversammlung. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung kann daher aus dem Rahmenvertrag nicht abgeleitet werden. Eine detaillierte Beschreibung der Struktur des Goethe-Instituts und der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gem. den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028
Referenznummer: 64/202504
Kurze Beschreibung:
“Der Goethe-Institut e.V. plant die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB für die...”
Kurze Beschreibung
Der Goethe-Institut e.V. plant die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028 für den Gesamtverein Goethe-Institut e.V. sowie jeweils für die Abrechnungskreise Öffentliche Mittel und Eigenmittel. Die Beauftragung erfolgt jährlich durch den Vorstand nach Bestellung durch die Mitgliederversammlung. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung kann daher aus dem Rahmenvertrag nicht abgeleitet werden. Eine detaillierte Beschreibung der Struktur des Goethe-Instituts und der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Gesucht wird eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche auf eine langjährige Erfahrung in der Prüfung von großen institutionell geförderten Einrichtungen und Organisationen im internationalen Kontext verfügt. Dies beinhaltet auch ein ausführliches Verständnis über die speziellen Anforderungen, welche eine internationale Durchführung von Kultur - als auch Spracharbeit sowohl in Präsenzform als auch mittels digi-taler Medien beinhaltet. Es ist vorgesehen, dass ein Wechsel der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer zu vollziehen ist. Es ist dazu sicherzustellen, dass die für die Prüfung zu benennende Unterzeichner (Rechts- und Linksunterzeichner) der Jahresabschlüsse während der letzten vier Jahre die ausgeschriebenen Jahresabschlüsse (Goethe-Institut e.V., Teilabschluss Eigenmittelbereich, Teilabschluss Öffentlicher Mittelbereich) nicht geprüft und testiert haben. Weitere an der Prüfung beteiligte Prüfende sind von der Rotationsverpflichtung nicht betroffen. Unabhängig davon ist es erforderlich, dass beide unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer Mandatsträger sind. Ausgeschlossen von der Abschlussprüfung sind Wirtschaftsprüfer, wenn Zweifel an ihrer Unabhängigkeit bestehen. Die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer ist im Rahmen der Angebotsunterlagen zu bestätigen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebsprüfung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung Prüfungspartner*in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung prüfungsleitende*r Wirtschaftsprüfer
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 1):
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 2):
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Jahresabschlussprüfung Goethe-Institut e.V.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Prüfung der Wirksamkeit der Trennung der beiden Abrechnungskreise Öffentliche Mittel (ÖM) und Eigenmittel (EM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.13). 2) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). c) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.13).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3) Handelsregisterauszug”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4) Nachweis über die Bestellung zum/zur Wirtschaftsprüfer*in für den Rechts- und den Linksunterzeichner (Anlage B.9)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“5) Erklärung über Umsätze vergleichbarer Leistungen (Anlage B 6)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, in Höhe von 5 Mio. EUR”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7) Nachweis von mindestens einem relevantem Referenzmandat einer gemeinnützigen Einrichtung in Deutschland mit einer jährlichen institutionellen Förderung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7) Nachweis von mindestens einem relevantem Referenzmandat einer gemeinnützigen Einrichtung in Deutschland mit einer jährlichen institutionellen Förderung von mindestens 50 Mio. EUR p.a. in den letzten drei Jahren (Anlage B.8)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 9) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 9) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 10) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); 11) Bestätigung der Unabhängigkeit (Anlage B.7)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.13). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX59VB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-562📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 074-243392 (2025-04-14)