Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort
Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort
Referenznummer: ZR3-16120-2025-265-13-IK2
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort
Der Vertragsgegenstand betrifft den Auf- und Abbau der WA, ihren Transport und ihre Lagerung und ihre Pflege sowie die Wartung der nicht-digitalen Bestandteile der WA. Der Auftragnehmer (AN) sorgt für den einwandfreien Ablauf der WA am Einsatzort und stellt dafür jeweils eine Assistenzkraft bereit.
Alle in der Ladeliste im Einzelnen aufgeführten Bestandteile der WA sind geschützt in besonderen Transportkisten untergebracht. Die Bestandteile der WA sind vom AN in Transportkisten zu den einzelnen Einsatzorten zu verbringen, dort entsprechend
der Montageanleitung aufzubauen und für die Dauer der WA in Betrieb zu nehmen.
Nach Beendigung des Einsatzes ist die WA vom AN wieder abzubauen und in Transportkisten zum nächsten Einsatzort bzw. zur Zwischenlagerung in das Lager des AN zu transportieren.
Nach den bisherigen Erfahrungen können alle acht WA mehrere direkt aufeinanderfolgende Kalenderwochen zeitgleich im Einsatz sein. Dies erfordert für die Arbeitsorganisation des AN ein hohes Maß an Flexibilität. Der AN ist nicht berechtigt, bestimmte Einsatzorte und Einsatztermine abzulehnen. Der AN ist also mithin auch nicht berechtigt, ganze Einsatzwochen etwa aus logistischen Gründen von Einsätzen auszunehmen.
Die nicht eingesetzten WA werden im Lager des AN auf Abruf für einen Einsatz bereitgehalten.
Die WA sind in verschiedenen Varianten (Flächenbedarf pro aufgebauter WA etwa 70 bis 120 qm) aufstellbar und müssen vom AN jeweils unter Berücksichtigung der Vorgaben der gastgebenden Institution nach den örtlichen Gegebenheiten aufgebaut werden.
Im Einzelnen hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
- Lagerung aller acht WA (einschließlich der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik [IuK-Technik] und sämtlicher Zubehörteile) in Transportkisten im Lager des Auftragnehmers (Ziffer 6 dieser Leistungsbeschreibung),
- Transport der kompletten WA durch den Auftragnehmer zum und vom jeweiligen Einsatzort (Ziffer 7 dieser Leistungsbeschreibung),
- Aufbau und Abbau der kompletten WA am Einsatzort durch den Auftragnehmer (Ziffer 8 dieser Leistungsbeschreibung). Dazu gehören unter anderem die Inbetriebnahme der elektrotechnischen Installationen (Beleuchtung usw.) und der IuK-Technik der WA,
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und des einwandfreien Ablaufs der WA während des gesamten Einsatzes vor Ort, wozu der Auftragnehmer eine Assistenzkraft (Ziffer 9 dieser Leistungsbeschreibung) bereithält,
- Pflege der WA und Wartung der nicht digitalen Bestandteile der WA (Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2024) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2024) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Auf- und Abbaus, Transport und Betrieb ortsveränderlicher Ausstellungen, wovon mindestens eine Referenz den Auf- und Abbau, Transport und Betrieb einer ortsveränderlichen Ausstellung an mindestens 40 Standorten im Jahr umfassen muss. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen.
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Einzureichen ist:
- Eine Erklärung zum Anteil sauberer Fahrzeuge (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks)
Alternative Kraftstoffe sind
- Elektrizität,
- Wasserstoff,
- Erdgas einschließlich Biomethan [gasförmig (komprimiertes Erdgas (CNG)) und flüssig (Flüssigerdgas (LNG))],
- Flüssiggas (LPG),
- synthetische sowie paraffinhaltige Kraftstoffe oder
- Biokraftstoffe gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe i der Richtlinie
2009/27/EG.
Ein Fehlen dieser Angabe führt zum Ausschluss des Angebotes.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung vor vollständiger Erfüllung aus Gründen der Kündigung aus wichtigem Grund, der Insolvenz oder einer sonstigen endgültigen Leistungsunmöglichkeit nicht weiter erbringen kann, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den nachfolgenden Bietern gemäß der Rangfolge des Zuschlagsergebnisses bis maximal Platz 3 anzutragen.
Der Antrag an das Angebot des nachrückenden Bieters erfolgt zu den von ihm im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebenen und gewerteten Angebotskonditionen. Eine Anpassung der Preise oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen.
Mit Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin kommt ein neuer Vertrag zwischen der Auftraggeberin und dem nachrückenden Bieter zustande.
Ein Anspruch der nachrangigen Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie von dieser Nachrückerregelung Gebrauch macht oder eine neue Vergabe durchführt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 233-800446 (2025-12-01)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-28 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Leistungsbeschreibung musste korrigiert werden (Änderungen sind farblich hinterlegt). In diesem Zuge ist auch die Angebotsfrist um 2 Wochen verlängert worden.”
Quelle: OJS 2026/S 010-027660 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bethke Projekt OHG
Nationale Registrierungsnummer: DE315970161
Postanschrift: Zur Alten Ziegelei 19
Postleitzahl: 99091
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ina.bethke@bethke-projekt.de📧
Telefon: +49 361-26251813📞
Fax: +49 361 - 26251819 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: 991-05968-95
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 074-259363 (2026-04-15)