Regelmäßige Berichtslegung und Expertisen im Bereich der Forschung und Praxis der Einkommens- und Vermögensverteilung und der Sozialindikatoren 2026 - 2029
Im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren sind im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Analysen und Berechnungen zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen und zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten des Ministeriums bzw. der Bundesregierung erforderlich sind. Hierbei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fragestellungen vorweisen kann und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gewährleistet. Der vor diesem Hintergrund vom BMAS zu vergebende Forschungsauftrag soll zum 1. Januar 2026 beginnen und läuft zunächst bis zum 31.Dezember 2027. Das BMAS besitzt ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Der Auftrag setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen zwei Modulen zusammen. Modul 1 beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Auswahl an Indikatoren, die entweder auf Basis der jeweils neu verfügbaren Mikrodaten selbst zu berechnen oder anderen Datenquellen zu entnehmen sind. Die Ergebnisse sind regelmäßig zur Veröffentlichung tabellarisch aufzubereiten und mit Definitionen sowie Erläuterungen zur Interpretation und Hintergründen für Entwicklungen zu versehen. Zudem soll halbjährlich ein kurzer Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt werden. Modul 2 enthält in Form einer Rahmenvereinbarung die Erstellung von verschiedenen Expertisen zu Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren, einschließlich der erforderlichen Datenauswertungen und ggf. der Durchführung und Begleitung von Workshops, Symposien oder ähnlichen Veranstaltungen. Dazu sind kurzfristig Einschätzungen abzugeben oder Kurzexpertisen zu konkrete Fragestellungen auf der Basis empirischer Auswertungen und Modellberechnungen zu erstellen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regelmäßige Berichtslegung und Expertisen im Bereich der Forschung und Praxis der Einkommens- und Vermögensverteilung und der Sozialindikatoren 2026 - 2029
Referenznummer: ZVS-04812-1/86
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren sind im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Analysen und Berechnungen zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen und zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten des Ministeriums bzw. der Bundesregierung erforderlich sind. Hierbei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fragestellungen vorweisen kann und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gewährleistet.
Der vor diesem Hintergrund vom BMAS zu vergebende Forschungsauftrag soll zum 1. Januar 2026 beginnen und läuft zunächst bis zum 31.Dezember 2027. Das BMAS besitzt ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Der Auftrag setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen zwei Modulen zusammen.
Modul 1 beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Auswahl an Indikatoren, die entweder auf Basis der jeweils neu verfügbaren Mikrodaten selbst zu berechnen oder anderen Datenquellen zu entnehmen sind. Die Ergebnisse sind regelmäßig zur Veröffentlichung tabellarisch aufzubereiten und mit Definitionen sowie Erläuterungen zur Interpretation und Hintergründen für Entwicklungen zu versehen. Zudem soll halbjährlich ein kurzer Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt werden.
Modul 2 enthält in Form einer Rahmenvereinbarung die Erstellung von verschiedenen Expertisen zu Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren, einschließlich der erforderlichen Datenauswertungen und ggf. der Durchführung und Begleitung von Workshops, Symposien oder ähnlichen Veranstaltungen. Dazu sind kurzfristig Einschätzungen abzugeben oder Kurzexpertisen zu konkrete Fragestellungen auf der Basis empirischer Auswertungen und Modellberechnungen zu erstellen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren sind im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Analysen und Berechnungen zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen und zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten des Ministeriums bzw. der Bundesregierung erforderlich sind. Hierbei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fragestellungen vorweisen kann und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gewährleistet.
Der vor diesem Hintergrund vom BMAS zu vergebende Forschungsauftrag soll zum 1. Januar 2026 beginnen und läuft zunächst bis zum 31.Dezember 2027. Das BMAS besitzt ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Der Auftrag setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen zwei Modulen zusammen.
Modul 1 beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Auswahl an Indikatoren, die entweder auf Basis der jeweils neu verfügbaren Mikrodaten selbst zu berechnen oder anderen Datenquellen zu entnehmen sind. Die Ergebnisse sind regelmäßig zur Veröffentlichung tabellarisch aufzubereiten und mit Definitionen sowie Erläuterungen zur Interpretation und Hintergründen für Entwicklungen zu versehen. Zudem soll halbjährlich ein kurzer Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt werden.
Modul 2 enthält in Form einer Rahmenvereinbarung die Erstellung von verschiedenen Expertisen zu Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren, einschließlich der erforderlichen Datenauswertungen und ggf. der Durchführung und Begleitung von Workshops, Symposien oder ähnlichen Veranstaltungen. Dazu sind kurzfristig Einschätzungen abzugeben oder Kurzexpertisen zu konkrete Fragestellungen auf der Basis empirischer Auswertungen und Modellberechnungen zu erstellen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZVS-04812-1/86
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-09 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.
Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
1 Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der qualitativen und quantitativen Me-thoden der empirischen Sozialforschung einschließlich der Ökonometrie;
1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der empirischen Sozialfor-schung, insbesondere zu Fragen der Berechnung und Interpretation von Kennzif-fern der Einkommens- und Vermögensverteilung sowie von Sozialindikatoren.
Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
1.3 Kompetenz und Erfahrung mit qualitativen und quantitativen sozialwissenschaftli-chen Erhebungs- und Auswertungsmethoden, insbesondere im Bereich der Ein-kommens- und Vermögensverteilung sowie von Sozialindikatoren.
1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Als Nachweise zu 1.3 und 1.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers ent-sprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 11 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird:
2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.
Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
1 Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der qualitativen und quantitativen Me-thoden der empirischen Sozialforschung einschließlich der Ökonometrie;
1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der empirischen Sozialfor-schung, insbesondere zu Fragen der Berechnung und Interpretation von Kennzif-fern der Einkommens- und Vermögensverteilung sowie von Sozialindikatoren.
Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
1.3 Kompetenz und Erfahrung mit qualitativen und quantitativen sozialwissenschaftli-chen Erhebungs- und Auswertungsmethoden, insbesondere im Bereich der Ein-kommens- und Vermögensverteilung sowie von Sozialindikatoren.
1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Als Nachweise zu 1.3 und 1.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers ent-sprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 11 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird:
2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 173-589177 (2025-09-09)