Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 12.06.2025 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist:
https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung oder Begründung für Loszuschnitt:
Losbildung:
Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Die Aufteilung der Leistungen und deren spezieller thematischer Zuschnitt durchlief eine Analy-se und Entscheidungsprozesse des AWM und erfolgte unter Berücksichtigung verschiedenster Faktoren. Die sachlogischen Grenzen für die Loszuschnitte wurden dabei insbesondere auf-grund:
- gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. HGB vs. KommHV-D),
- Spezialisierungen (marktüblich oder intern notwendig),
- Dienstleistungsart (z.B. Programmierung/Customizing/Geschäftsprozessmanagement) und der
- Machbarkeit (Marktverfügbarkeit und Angebotsvielfalt)
getroffen.
Neben Erkenntnissen aus der Durchführung der vorangegangenen SAP-Spotconsulting-Dienstleistungsverträge, der Marktanalyse sowie den bisherigen Erfahrungen bei der thematischen Aufteilung von SAP-Spot-Consulting war dabei auch eine Aufteilung im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen geboten. Grundsätzlich ermöglicht es dieses Vorgehen, den potenziellen Bieterkreis möglichst offen zu gestalten und die realistische Chance, eine Auswahl aus potenziellen Bietern zu treffen.
Aufbauend auf die Grundüberlegungen folgte die Losaufteilung somit weitestgehend differenzierten betriebswirtschaftlichen Funktionen sowie IT-Anwendungen für das Vergabeverfahren in zwei (2) Fachlose:
- Los 1: "Branchenlösung ISU "Waste""
- Los 2: "SAP Technik"
Zu Los 1: In diesem Bereich gibt es nur sehr wenige Beratungsfirmen, die dies im Portfolio haben und hier sehr spezifisches Wissen anbieten können. Auf-grund der Komplexität insbesondere der Verzahnung von Branchenlösung und der weiteren genannten Module und angesichts der Tatsache, dass es in diesem Spezialsegment nur sehr wenige Anbieter gibt, wird von einer Bildung von Teillosen abgesehen. Denn in diesem Fachlos kommt es auf die Kontinuität und Kohärenz der Beratungs- und Unterstützungsleistungen entscheidend an.
Zu Los 2: Hier werden zur Unterstützung des technologischen Wandels der gesamten AWM SAP-Branchenlösung Beratungs- und Unterstützungsleistungen in strategischen und technischen SAP-Bebauungsfragen, zur SAP-Architektur, SAP-Technik, SAP-Betrieb und dem SAP Solution Manager benötigt. Hierfür sind insgesamt 4400 Personenstunden vorgesehen. Eine weitere Aufteilung dieses Loses in Teillose verbietet sich bereits wegen der geringen Anzahl von 4400 PS über eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren. Denn eine weitere Aufteilung wäre für die potentiellen Bieter wirtschaftlich nicht attraktiv.
Eine Kombination mit anderen Modulen/Losen würde wiederum in den anderen Losen (z.B. Los 2) den Markt zu sehr einschränken.
Die IT der Landeshauptstadt München besitzt eine sehr komplexe und verzweigte Organisationsstruktur. Das Kennenlernen dieser bedarf eines nicht unerheblichen Zeitaufwands. Auch aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das Know-how des Auftragnehmers durch internen Aus-tausch weitergegeben und dieses erworbene Wissen effektiv genutzt wird. Ein Einsatz von mehreren Auftragnehmern je Themengebiet, das durch die vorliegenden Lose abgedeckt werden soll, würde trotz Dokumentation und Wissenstransfer den Wert der im Einsatzzeitzaum erarbeiteten Ergebnisse und aufgebauten Netzwerke erheblich mindern.
Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen.
Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen.
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Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB.
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.