Auftragsbekanntmachung (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienst sowie der Streifendienst an der Außenstelle Leipzig des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Referenznummer: OV-58553-25-SCE
Kurze Beschreibung:
“Sicherheits- und Empfangsdienst sowie der Streifendienst an der Außenstelle Leipzig des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung”
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheits- und Empfangsdienst sowie der Streifendienst an der Außenstelle Leipzig des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Oder-Spree🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-14 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Beschreibung: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe Beschreibung: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus
Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank)
- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung,
dass der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen
- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden.
Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
- Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres
Sitzes oder Wohnsitzes
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 077-257062 (2025-04-16)