Auftragsbekanntmachung (2025-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Startup Challenges Schwedt: "Design the Industrial Transition"
Referenznummer: 2024-01398
Kurze Beschreibung:
“ACHTUNG vorkommerzielle Auftragsvergabe (PCP)”
Produkte/Dienstleistungen: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ACHTUNG vorkommerzielle Auftragsvergabe (PCP)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#”
Ort der Leistung: Uckermark🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-24 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Start Up: Startup mit InnovationsIdee siehe LB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VD04 Punkt 5: Voraussetzungen für die Teilnahme: - Rechtsform - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
VD04 Punkt 5: Voraussetzungen für die Teilnahme: - Rechtsform - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YMXHYQ8
Die Vergabeunterlagen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg http://vergabemarktplatz.brandenburg.de Sie...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMXHYQ8
Die Vergabeunterlagen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg http://vergabemarktplatz.brandenburg.de Sie können sich gern freiwillig auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und die Vergabeunterlagen dort herunterladen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen in den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, besteht eine entsprechende Holschuld, das heißt, Sie müssen sich selbständig informieren, ob die Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden und ob wir Bieterfragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben. Wir weisen darauf hin, dass für das Stellen einer Frage zum Verfahren und für das Abgeben eines Angebotes und sofern im konkreten Verfahren einschlägig für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessenbestätigung ohnehin eine Registrierung unumgänglich ist.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§134 (2) GWB findet Anwendung: "15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§134 (2) GWB findet Anwendung: "15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber:"§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 008-019260 (2025-01-10)