Auftragsbekanntmachung (2025-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln - Unterstützungsdienstleistung Elektrotechnik
Reference number: 2025_64_0141
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung eines Rahmenvertrages für Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Elektrotechnik am Campus der Universität zu Köln.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Elektrotechnik am Campus der Universität zu Köln. Mindestlaufzeit 12 Monate mit der Option der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Elektrotechnik am Campus der Universität zu Köln. Mindestlaufzeit 12 Monate mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Somit beträgt die maximale Laufzeit 48 Monate.
Das Volumen pro Jahr beträgt ca. 8.750 Stunden auf 5 Mitarbeiter. Mindestens einer dieser Mitarbeiter benötigt dabei einen Meisterbrief in Elektrotechnik
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
keine”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“diverse Liegenschaften der Universität zu Köln”
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge an einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge an einer Hochschule / Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung aus den letzten drei Jahren.
Zur Angabe wird auf die Anlage "Referenzliste" verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 167-571186 (2025-09-01)