Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Referenznummer: RE 2025.14
Kurze Beschreibung:
“Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-,...”
Kurze Beschreibung
Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank...”
Beschreibung der Beschaffung
2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
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Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-25 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2 Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung: Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B. Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) - Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw. Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10 und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3 Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3 Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 41311-53306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 119-410433 (2025-06-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“In der Bekanntmachung wurde die Ziff. 5.1.10 "Zuschlagskriterien" korrigiert. Dort hieß es im Zuschlagskriterium "Konzept" für Los 1: Der Auftraggeber geht...”
Text
In der Bekanntmachung wurde die Ziff. 5.1.10 "Zuschlagskriterien" korrigiert. Dort hieß es im Zuschlagskriterium "Konzept" für Los 1: Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Konzepte grundsätzlich die folgenden Aspekte berücksichtigen werden: Konzept zu Umsetzung und Expertise (maximal 10 Seiten) - Berücksichtigung der Zeitkritikalität bei der Umsetzung insb. hinsichtlich personeller Kapazitäten - Nutzbare Erfahrung aus vergleichbaren Verträgen des Unternehmens mit ähnlichem fachlichem Schwerpunkt - mind. 10 Stammmitarbeiter, sowie alle für die Endkontrolle einzusetzenden Rechtsanwälte die für die Bearbeitung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden, sind zu benennen und kurz vorzustellen (Kurzprofile/Referenzprofile). - Es ist zudem darzustellen, inwiefern die Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen eine bestmögliche Leistungserbringung erwarten lassen - Qualifikation und Erfahrung der zur QS eingesetzten Rechtsanwälte - Darstellung der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Ablauforganisation (Umsetzung) Dies wurde korrigiert und lautet nunmehr: Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Konzepte grundsätzlich die folgenden Aspekte berücksichtigen werden: Konzept zu Umsetzung und Expertise (maximal 10 Seiten) - Berücksichtigung der Zeitkritikalität bei der Umsetzung insb. hinsichtlich personeller Kapazitäten - Nutzbare Erfahrung aus vergleichbaren Verträgen des Unternehmens mit ähnlichem fachlichem Schwerpunkt - mind. 10 Stammmitarbeiter, sowie alle für die Endkontrolle einzusetzenden Volljuristen die für die Bearbeitung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden, sind zu benennen und kurz vorzustellen (Kurzprofile/Referenzprofile). - Es ist zudem darzustellen, inwiefern die Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen eine bestmögliche Leistungserbringung erwarten lassen - Qualifikation und Erfahrung der zur QS eingesetzten Volljuristen - Darstellung der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Ablauforganisation (Umsetzung)
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Quelle: OJS 2025/S 133-461353 (2025-07-14)