Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern. Der AG schreibt die Verpflegungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend „Dependance“ genannt, aus. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt. Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylsuchenden umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt
Referenznummer: 0270.ZV-12-25-28
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Verpflegungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend „Dependance“ genannt, aus. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylsuchenden umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Verpflegungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend „Dependance“ genannt, aus. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylsuchenden umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 8bf2c311-ede2-4ebc-a051-1aca0c0ec7c5
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird zur Wahrung von berechtigten Geschäftsinteressen und des Wettbewerbs nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird zur Wahrung von berechtigten Geschäftsinteressen und des Wettbewerbs nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postleitzahl: 85057
Stadt: Neuburger Straße 105, Ingolstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird über die Laufzeit von einem Jahr geschlossen.
Er verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet, unabhängig vom Vorstehenden und ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 30.04.2028.
Der Vertrag wird über die Laufzeit von einem Jahr geschlossen.
Er verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet, unabhängig vom Vorstehenden und ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 30.04.2028.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jährlicher Mindestumsatz (12 Monate) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023 und 2022) i.H.v. 1.000.000,00 (netto).
Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze".
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen:
- Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als drei Jahre. Maßgeblich ist das Datum der
letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
- Referenzen müssen die Tätigkeit von Catering-Leistungen in größeren bzw. großen
Asylunterkünften oder anderen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen mit
einer Gesamtkapazität von mindestens 250 Personen zum Inhalt haben.
- Vertragslaufzeit der Referenzaufträge mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe
Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.04_Angaben zu Referenzen".
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/24511271-8c33-4787-9c39-a80405f92666/suitabilitycriteria
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen:
- Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als drei Jahre. Maßgeblich ist das Datum der
letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
- Referenzen müssen die Tätigkeit von Catering-Leistungen in größeren bzw. großen
Asylunterkünften oder anderen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen mit
einer Gesamtkapazität von mindestens 250 Personen zum Inhalt haben.
- Vertragslaufzeit der Referenzaufträge mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe
Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.04_Angaben zu Referenzen".
Definitionen der Begriffe "Reiner Unterauftragnehmer", "Eignungsverleihender Unterauftragnehmer" und "Rein eignungsverleihender Dritter": Reine Unterauftragnehmer: Ausschließliche Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe // Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Unterauftragnehmer, die darüber hinaus auch ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("+" § 47 VgV) // Rein eignungsverleihende Dritte: Unternehmen/“Dritte“, die ausschließlich nur ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("Nur" § 47 VgV).
Definitionen der Begriffe "Reiner Unterauftragnehmer", "Eignungsverleihender Unterauftragnehmer" und "Rein eignungsverleihender Dritter": Reine Unterauftragnehmer: Ausschließliche Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe // Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Unterauftragnehmer, die darüber hinaus auch ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("+" § 47 VgV) // Rein eignungsverleihende Dritte: Unternehmen/“Dritte“, die ausschließlich nur ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("Nur" § 47 VgV).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 240-827755 (2025-12-11)