Verpflegungsleistungen Moers
Stadt Moers
Herstellung und Belieferung von Fertigmahlzeiten für die Mittagsverpflegung für 16 städtische Kindertageseinrichtungen im Cook & Freeze Verfahren inklusive Gerätegestellung zur Aufbereitung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Wer? Wie?- • Verarbeitete Lebensmittel › Fertigmahlzeiten
- • Verpflegungsdienste für Privathaushalte › Auslieferung von Mahlzeiten
- • Düsseldorf › Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
- • Düsseldorf › Wesel
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Köln, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-09-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsleistungen Moers
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Fertigmahlzeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Mittagessenlieferung in 9 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Mahlzeiten
📦
Postleitzahl: 47439
Stadt: Moers
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung einmalig um 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl Menülinien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederholungszyklus
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil Bio-Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Mittagessenlieferung in 7 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-10-29 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-17 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerangaben, Formular 532 EU
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Moers
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Fachbereich 10 - Jugend Fachdienst 10.3 - Kindertagesbetreuung
Postleitzahl: 47439
Postort: Moers
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evelin.welter@moers.de 📧
Telefon: 02841201886 📞
URL: https://www.moers.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38241257 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38241257 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 00492211473045 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 175-596273 (2025-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsleistungen Moers
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Belieferung von Fertigmahlzeiten für die Mittagsverpflegung für 16 städtische
Kindertageseinrichtungen im Cook & Freeze Verfahren inklusive Gerätegestellung zur Aufbereitung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fertigmahlzeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
LOT-0001 54 22 354/SR
Titel: Mittagessenlieferung in 9 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Die Herstellung im Cook & Freeze Syste und Lieferung von ca.105.000 Mahlzeiten pro Jahr an ca 225 Verpflegungstagen im Jahr im Stadtgebiet Moers. Zu den Nebenleistungen gehört die Abwicklung der Bestellungen und die Abrechnung mit dem Aufttaggeber.
Weiter sind 7 Einrichtungen Konvektomaten zu stellen
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Postleitzahl: 47439
Stadt: Moers
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung einmalig um 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl Menülinien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederholungszyklus
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil Bio-Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
LOT-0002 54 22 354/SR
Titel: Mittagessenlieferung in 7 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Die Herstellung im Cook & Freeze Syste und Lieferung von ca.80.000 Mahlzeiten pro Jahr an ca 225 Verpflegungstagen im Jahr im Stadtgebiet Moers. Zu den Nebenleistungen gehört die Abwicklung der Bestellungen und die Abrechnung mit dem Aufttaggeber.
Weiter sind 4 Einrichtungen Konvektomaten zu stellen.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte
zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 13. + 14. + 15. + 16.10.2025 statt.
Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 08.10.2025 für
zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend
mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Eine Teilnahme am Verfahren ist auch ohne Besichtigung möglich.
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-10-29 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-17 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungvon leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt
sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nachforderbar sind: Angebotsformular
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle -
Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG)
853/2004
Verantwortlicher Koche: Name und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen
angestellten Koch oder andere Person mit geeigneter Qualifikation (siehe Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen) Nachweis der Berufserfahrung , - Eigenerklärung zu 2 Referenzen:
Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für je eine der zwei Referenzen über - mit den hier
ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Referenzgebers
bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in
den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Der genaue Umfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen - Qualitätssicherungs und HACCP-Konzept- Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen -
Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe
Formular 533 -
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
-aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in
die Handwerksrolle Mindeststandards:Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG)
853/2004; Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben
und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung
(EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531
EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit
Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerangaben, Formular 532 EU
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen unbefristet angestellten
Koch*In, oder Hauswirtschaftlichen*r (Betriebs-)Leiter*In oder Hauswirtschaftsmeister*In, oder Oekotrophologe*In oder Betriebswirt*In der Hauswirtschaft oder Diätassistent*In, oder gleichwertige Ausbildung (oder gleichwertige Ausbildung von Bewerbern aus anderen EU-Staaten) und Nachweis der Berufserfahrung von mindestens ein Jahr (365 Tage) mit mindestens 20 Wochenarbeitsstunden nach Ausbildungsabschluss gemäß vorgelegtem Zeugnisdatum bis zum Angebotsabgabedatum
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept
Darlegung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Speisenzubereitung und Lieferung. Hier sind insbesondere die Vorgaben gem. HACCP zu berücksichtigen und nachvollziehbar darzulegen.
Speisepläne zum Nachweis der angebotenen Menülinien und des angebotenen Wiederholungszyklus soweit diese über den Minimalanforderungen des Leistungsverzeihnisses liegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen zur Eignung und Leistungsfähigkeit
Dem Auftraggeber ist eine Liste mit mindestens 2 Referenzen der letzten drei Kalenderjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sein und sich auf die Lieferung von Verpflegungsleistungen in Kindertageseinrichtungen beziehen. Dabei sind folgende Angaben zum Referenzobjekt zu machen:
• Standort, Name der Einrichtung, Adresse
• Verpflegungssystem
• durchschnittliche tägliche Anzahl der gelieferten Portionen
• Auftragswert (in Euro)
• Vertragsdauer- und -laufzeit
Die genauen Mengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu:
Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
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Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe
GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §
21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Moers
Nationale Registrierungsnummer:
051700024024-31001-43
Abteilung: Fachbereich 10 - Jugend Fachdienst 10.3 - Kindertagesbetreuung
Postleitzahl: 47439
Postort: Moers
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evelin.welter@moers.de 📧
Telefon: 02841201886 📞
URL: https://www.moers.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38241257 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38241257 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Maximalmenge für diese
Rahmenvereinbahrung liegt bei 790.000 Mahlzeiten in vier Jahren .
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde
der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren
Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die
Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von
vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen
und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich
der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu
Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen
bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die
Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so
hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum
in dieser Bekanntmachung angegebneen Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und
Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30
Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt
sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung
fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor die
Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist:
Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im
Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der
Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht
innerhalb von 14 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung
ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der
Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 14 Tagen vorzulegen.
Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu
verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Näheres
siehe Vergabeunterlagen. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG –
NRW - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG
zu berücksichtigen und einzuhalten. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
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Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
05315-03002-81
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 00492211473045 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 175-596273 (2025-09-10)
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