Vorbereitende Maßnahmen zur Neuabgrenzung des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) für die Förderperiode ab 2028
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028. Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden. Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden. Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorbereitende Maßnahmen zur Neuabgrenzung des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) für die Förderperiode ab 2028
Referenznummer: IC4-23305/009#001
Kurze Beschreibung:
“Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt...”
Kurze Beschreibung
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028.
Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden.
Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden.
Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028.
Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden.
Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden.
Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 8 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Kompetenz:40 %
Zweckmäßigkeit der Leistung: 30 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-11 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 03.02.2025 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=742304🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 008-021135 (2025-01-09)