Objektkurzbeschreibung Gesamtkomplex: Der Gebäudekomplex von 1874 ist Bestandteil des Denkmalbereiches (Ensemble) Badstraße 27-5, Zentrum Gesundbrunnen. Das Gebäudeensemble wird im Zuge des Bauvorhabens in zwei Bauabschnitten unterteilt bearbeitet. Bauabschnitt 1 bilden das unterkellerte Vorderhaus mit einem kleinen 1-geschossigem Anbau im Hof sowie der im Südwesten, entlang der linken Grundstücksgrenze, liegende Seitenflügel mit hohem Souterrain. Bauabschnitt 2 schließt hofseitig an den Seitenflügel an und besteht drei zusammenhängenden Backstein-Industriebauten. Der Innenhof erstreckt sich entsprechend am linken Seitenflügel entlang über die angrenzende Remise und endet an der Grundstücksgrenze liegenden Werkhalle. Zur rechten Seite wird der Hof durch die Brandwände der Nachbargebäude und eine Grenzmauer eingefasst. Art und Umfang der Leistungen Wärmeversorgungsanlagen dieser Bekanntmachung: Vollständige Erneuerung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage der Gebäude entsprechend den erforderlichen Nutzungsanforderungen sowie den technischen, normativen Vorgaben. Für insgesamt 18 Wohnungen (13 im Bestand und 5 neue Dachgeschosswohnungen) und 10 Gewerbeeinheiten ist die Versorgung mit Heizenergie über ein bivalentes Heizsystem, bestehend aus Gasbrennwertkessel und einer Luft/Wasser Wärmepumpe geplant. Die Aufstellung der Wärmepumpenaußeneinheit erfolgt im Freien Bereich. In einem Raum im Untergeschoss des Seitenflügels Vorderhaus ist ergänzend ein gasbetriebene Brennwertkessel aufzustellen. Es sind sämtliche technischen Komponenten zur Speicherung sowie die zur Verteilung der Heizenergie und zur Sicherung des Betriebes notwendig sind, herzustellen. Eine Abgasanlage ist aufzustellen. Das Rohrleitungssystem ausgeführt als untere Verteilung erschließt über Steigstränge die Verbraucher der oberen Etagen. In den Wohngeschossen sowie in den Gewerbeeinheiten sind statische Heizflächen ausgeführt als Flachheizkörper zu installieren. In den Bädern werden Badheizkörper angeschlossen. Für den herzustellenden hydraulischen Abgleich sind jeweils Strangabsperr- und Regulierventile einzusetzen. 1 Stück Gaskessel mit einer Leistung von 160 KW (bei 50/30 Grad C) 3 Stück Wärmepumpen mit einer Leistung im Betriebspunkt A2/W35: 3 x 16,7KW ca. 2000 m Rohrleitungen DN 12 -DN 20 ca. 1000 m Rohrleitungen DN 25 -DN 40 ca. 400m Rohrleitungen DN 50 – DN 65 ca. 240 Stück Heizkörper
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeversorgungsanlage
Referenznummer: 090-25
Kurze Beschreibung:
“Objektkurzbeschreibung Gesamtkomplex:
Der Gebäudekomplex von 1874 ist Bestandteil des Denkmalbereiches (Ensemble) Badstraße 27-5, Zentrum Gesundbrunnen. Das...”
Kurze Beschreibung
Objektkurzbeschreibung Gesamtkomplex:
Der Gebäudekomplex von 1874 ist Bestandteil des Denkmalbereiches (Ensemble) Badstraße 27-5, Zentrum Gesundbrunnen. Das Gebäudeensemble wird im Zuge des Bauvorhabens in zwei Bauabschnitten unterteilt bearbeitet.
Bauabschnitt 1 bilden das unterkellerte Vorderhaus mit einem kleinen 1-geschossigem Anbau im Hof sowie der im Südwesten, entlang der linken Grundstücksgrenze, liegende Seitenflügel mit hohem Souterrain.
Bauabschnitt 2 schließt hofseitig an den Seitenflügel an und besteht drei zusammenhängenden Backstein-Industriebauten.
Der Innenhof erstreckt sich entsprechend am linken Seitenflügel entlang über die angrenzende Remise und endet an der Grundstücksgrenze liegenden Werkhalle. Zur rechten Seite wird der Hof durch die Brandwände der Nachbargebäude und eine Grenzmauer eingefasst.
Art und Umfang der Leistungen Wärmeversorgungsanlagen dieser Bekanntmachung:
Vollständige Erneuerung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage der Gebäude entsprechend den erforderlichen Nutzungsanforderungen sowie den technischen, normativen Vorgaben.
Für insgesamt 18 Wohnungen (13 im Bestand und 5 neue Dachgeschosswohnungen) und 10 Gewerbeeinheiten ist die Versorgung mit Heizenergie über ein bivalentes Heizsystem, bestehend aus Gasbrennwertkessel und einer Luft/Wasser Wärmepumpe geplant.
Die Aufstellung der Wärmepumpenaußeneinheit erfolgt im Freien Bereich. In einem Raum im Untergeschoss des Seitenflügels Vorderhaus ist ergänzend ein gasbetriebene Brennwertkessel aufzustellen. Es sind sämtliche technischen Komponenten zur Speicherung sowie die zur Verteilung der Heizenergie und zur Sicherung des Betriebes notwendig sind, herzustellen. Eine Abgasanlage ist aufzustellen.
Das Rohrleitungssystem ausgeführt als untere Verteilung erschließt über Steigstränge die Verbraucher der oberen Etagen. In den Wohngeschossen sowie in den Gewerbeeinheiten sind statische Heizflächen ausgeführt als Flachheizkörper zu installieren. In den Bädern werden Badheizkörper angeschlossen. Für den herzustellenden hydraulischen Abgleich sind jeweils Strangabsperr- und Regulierventile einzusetzen.
1 Stück Gaskessel mit einer Leistung von 160 KW (bei 50/30 Grad C)
3 Stück Wärmepumpen mit einer Leistung im Betriebspunkt A2/W35: 3 x 16,7KW
ca. 2000 m Rohrleitungen DN 12 -DN 20
ca. 1000 m Rohrleitungen DN 25 -DN 40
ca. 400m Rohrleitungen DN 50 – DN 65
ca. 240 Stück Heizkörper
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦 Beschreibung
Interne Kennung: 090-25
Titel: Wärmeversorgungsanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Vollständige Erneuerung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage der Gebäude entsprechend den erforderlichen Nutzungsanforderungen sowie den technischen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Vollständige Erneuerung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage der Gebäude entsprechend den erforderlichen Nutzungsanforderungen sowie den technischen, normativen Vorgaben.
Für insgesamt 18 Wohnungen (13 im Bestand und 5 neue Dachgeschosswohnungen) und 10 Gewerbeeinheiten ist die Versorgung mit Heizenergie über ein bivalentes Heizsystem, bestehend aus Gasbrennwertkessel und einer Luft/Wasser Wärmepumpe geplant.
Die Aufstellung der Wärmepumpenaußeneinheit erfolgt im Freien Bereich. In einem Raum im Untergeschoss des Seitenflügels Vorderhaus ist ergänzend ein gasbetriebene Brennwertkessel aufzustellen. Es sind sämtliche technischen Komponenten zur Speicherung sowie die zur Verteilung der Heizenergie und zur Sicherung des Betriebes notwendig sind, herzustellen. Eine Abgasanlage ist aufzustellen.
Das Rohrleitungssystem ausgeführt als untere Verteilung erschließt über Steigstränge die Verbraucher der oberen Etagen. In den Wohngeschossen sowie in den Gewerbeeinheiten sind statische Heizflächen ausgeführt als Flachheizkörper zu installieren. In den Bädern werden Badheizkörper angeschlossen. Für den herzustellenden hydraulischen Abgleich sind jeweils Strangabsperr- und Regulierventile einzusetzen.
1 Stück Gaskessel mit einer Leistung von 160 KW (bei 50/30 Grad C)
3 Stück Wärmepumpen mit einer Leistung im Betriebspunkt A2/W35: 3 x 16,7KW
ca. 2000 m Rohrleitungen DN 12 -DN 20
ca. 1000 m Rohrleitungen DN 25 -DN 40
ca. 400m Rohrleitungen DN 50 – DN 65
ca. 240 Stück Heizkörper
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Zusätzliche Informationen:
“Für das hier ausgeschriebene Gewerk Wärmeversorgungsanlage des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von...”
Zusätzliche Informationen
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Wärmeversorgungsanlage des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.171.095,11 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom
Vergabeverfahren auszuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
“Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 10a EU Abs. 4 VOB/A wird
akzeptiert.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-06 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-31 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“siehe § 16a EU VOB/A”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit
entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den
Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte
Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen
etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
“Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024 Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024 Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Wärmeversorgungsanlage (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Wärmeversorgungsanlage (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung) Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe); mindestens 2 Referenzen
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie §124 GWB vorliegen.”
“a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf...”
Zusätzliche Informationen
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-
Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 31.07.2025 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben
mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen,
wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt,
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen
betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte,
ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10
Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10
Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der
Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder
elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 127-440631 (2025-07-03)