Die Nordsee nimmt eine Schlüsselrolle in der europäischen Energiewende ein. Als natürliches Zentrum für großskalige Offshore-Windenergie bietet sie das Potenzial, das „grüne Kraftwerk Europas“ zu werden und zur Energiesouveränität der EU beizutragen. Der Ausbau der Offshore-Erzeugungskapazitäten ist essenziell für die Dekarbonisierung der Industrie, für die Versorgungssicherheit sowie für die Erreichung der Klimaziele. Ziel dieses Vorhabens ist daher die umfassende wissenschaftlich-technische Unterstützung des BMWE bei der Umsetzung und Gestaltung der europäischen Offshore-Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen zwölf Arbeitspakete, die entlang der prioritären Handlungsfelder der Ministererklärung 2024 strukturiert sind. Sie decken strategische Planung, Marktdesign, Finanzierung, Sicherheit, Fachkräfte und Modellierung ab und sollen Deutschland befähigen, seine Führungsrolle in der Nordseekooperation fachlich stark und europäisch eingebettet wahrzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Unterstützung bei der regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau von Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee
Referenznummer: 23305/009#015 FA 15/25
Kurze Beschreibung:
“Die Nordsee nimmt eine Schlüsselrolle in der europäischen Energiewende ein. Als natürliches Zentrum für großskalige Offshore-Windenergie bietet sie das...”
Kurze Beschreibung
Die Nordsee nimmt eine Schlüsselrolle in der europäischen Energiewende ein. Als natürliches Zentrum für großskalige Offshore-Windenergie bietet sie das Potenzial, das „grüne Kraftwerk Europas“ zu werden und zur Energiesouveränität der EU beizutragen. Der Ausbau der Offshore-Erzeugungskapazitäten ist essenziell für die Dekarbonisierung der Industrie, für die Versorgungssicherheit sowie für die Erreichung der Klimaziele.
Ziel dieses Vorhabens ist daher die umfassende wissenschaftlich-technische Unterstützung des BMWE bei der Umsetzung und Gestaltung der europäischen Offshore-Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen zwölf Arbeitspakete, die entlang der prioritären Handlungsfelder der Ministererklärung 2024 strukturiert sind. Sie decken strategische Planung, Marktdesign, Finanzierung, Sicherheit, Fachkräfte und Modellierung ab und sollen Deutschland befähigen, seine Führungsrolle in der Nordseekooperation fachlich stark und europäisch eingebettet wahrzunehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Nordsee nimmt eine Schlüsselrolle in der europäischen Energiewende ein. Als natürliches Zentrum für großskalige Offshore-Windenergie bietet sie das...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Nordsee nimmt eine Schlüsselrolle in der europäischen Energiewende ein. Als natürliches Zentrum für großskalige Offshore-Windenergie bietet sie das Potenzial, das „grüne Kraftwerk Europas“ zu werden und zur Energiesouveränität der EU beizutragen. Der Ausbau der Offshore-Erzeugungskapazitäten ist essenziell für die Dekarbonisierung der Industrie, für die Versorgungssicherheit sowie für die Erreichung der Klimaziele.
Ziel dieses Vorhabens ist daher die umfassende wissenschaftlich-technische Unterstützung des BMWE bei der Umsetzung und Gestaltung der europäischen Offshore-Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen zwölf Arbeitspakete, die entlang der prioritären Handlungsfelder der Ministererklärung 2024 strukturiert sind. Sie decken strategische Planung, Marktdesign, Finanzierung, Sicherheit, Fachkräfte und Modellierung ab und sollen Deutschland befähigen, seine Führungsrolle in der Nordseekooperation fachlich stark und europäisch eingebettet wahrzunehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Das Konzept der Leistungserbringung umfasst:
- Inhalte und Methodik der Leistungserbringung gemäß der einzelnen Arbeitspakete der Leistungsbeschreibung
- Personaleinsatzkonzept
- Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 11.11.2025 auch an die folgende E-Mailadresse:vergabestelle@bmwe.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammenhang vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
- Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
- Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
- Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
- Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Erfahrung in der wissenschaftlichen Beratung und Be-gleitung von Ministerien bei europäischen Prozessen. [Referenz von min. 3 Projekten]
2)Erfahrung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Erfahrung in der wissenschaftlichen Beratung und Be-gleitung von Ministerien bei europäischen Prozessen. [Referenz von min. 3 Projekten]
2)Erfahrung in der Begleitung Europäischer Institutionen im Bereich der erneuerbaren Energien inklusiver guter Kenntnis des nationalen und europäischen energiewirt-schaftlichen Rechtsrahmens. [Referenz von min. 3 Projekten]
3)Erfahrungen in der Beratung von Institutionen und Pro-jektierern anderer Mitgliedstaaten der EU im Schwer-punkt Erneuerbaren Energien. [Referenz von min. 1 Projekt]
4)Erfahrungen zur Entwicklung und Regulierung von Offshore-Netzinfrastruktur in der EU. [Referenz von min. 1 Projekt]
5)Erfahrungen im Bereich gemeinsamer Projekte in der EU, Schwerpunkt Windenergie auf See. [Referenz von min. 1 Projekt]
6)Erfahrungen im Bereich der Förderung und Finanzierung erneuerbarer Energieanlagen, Schwerpunkt Windenergie auf See. [Referenz von min. 2 Projekten]
7)Technische Befähigung zur Organisation und Durchführung von Videokonferenzen mit einer browserbasierten Software, die Termine mit bis zu 30 Personen zulässt (weitere besondere Anforderungen sind nicht erforderlich).
8)Technische, ökonomische, politikwissenschaftliche und juristische Fachkunde sowie Expertise in den für das Vorhaben relevanten Bereichen (d.h. in der Energiewirtschaft im Sektor der erneuerbaren Energien auf nationaler und europäischer Ebene), die durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung erworben wurde.
9)Englische Sprachkenntnisse aller Mitglieder des Projekt-teams (fließend in Wort und Schrift).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anforderungen an die Unabhängigkeit
Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist zu verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anforderungen an die Unabhängigkeit
Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist zu verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten
Für die Ausführung des Auftrags ist zentral, dass diese unbeeinflusst von Interessen Dritter erbracht wird. Deshalb bestehen hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit des zu beauftragenden Unternehmens und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Auftragserteilung und für die Dauer des Auftrages. Diese Anforderungen gelten auch für möglicherweise im Rahmen des Auftrags mit dem Unternehmen kooperierende Unternehmen/Institutionen.
Nachweis:
Die Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen) dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit energiewirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden gegeben wird. Darüber hinaus ist eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen die bestätigt, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt. Soweit der Bieter parallel Tätigkeiten für andere Auftraggeber durchführt, die zu diesem Projekt in thematischem Zusammenhang stehen, sind diese darzulegen und eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen, dass aus diesen Tätigkeiten keine Interessenskonflikte resultieren.
Weitere Eignungskriterien finden Sie in der Vergabeunterlage "Eignungskriterien".
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bundeswirtschaftsministerium.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809997🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWE zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWE dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWE geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWE.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 204-701769 (2025-10-17)