Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Empfang und den Wachschutz/Schließdienst
Reference number: 001/26
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Empfangsdienstleistungen für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main, sowie Wachschutz- und Schließdienstleistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Empfangsdienstleistungen für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main, sowie Wachschutz- und Schließdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und die angemieteten Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54, Gervinusstraße 15 und der Schmidtstraße 12, Frankfurt am Main für die Zeit vom 01.04.2026 - 31.03.2029 mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr.
Die zu erbringende Leistung im Bereich des Empfangs umfasst u.a. den Empfang und die Weiterleitung von Hochschulmitgliedern und -angehörigen, von Besucherinnen und Besuchern sowie Gästen von Veranstaltungen, die Erteilung von allgemeinen Auskünften zur HfMDK und ihren Veranstaltungen, die Überwachung des Veranstaltungsbereichs, die Annahme der Hochschulpost, die Bedienung der Schrankenanlage von Parkplatz und Tiefgarage, das Aufnehmen und Weiterleiten von Mängelanzeigen und technischen Störungen sowie die Schlüsselausgabe.
Die zu erbringende Leistung im Bereich von Wachschutz und Schließdienst umfasst den morgendlichen und abendlichen Schließdienst des Hochschulgebäudes Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und der Räumlichkeiten in der Gervinusstraße 15 sowie die abendliche Kontrolle der Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54 und in der Schmidtstraße 12.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Bedingungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes HVTG.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YD9YTJLEGFMT#
Keine” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-062983 (2026-01-26)