Die Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Im Zuge der Ertüchtigung muss eine vorgelagerte Mittelspannungsschaltanlage modernisiert werden. Diese Anlage befindet sich in einem Stationsbauwerk der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main. Die technischen Unterlagen zur Ausschreibung werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Rücksendung der unterzeichneten „Vertraulichkeitserklärung“ über die Bieterkommunikation bereitgestellt. Der Bieter erhält hierzu einen entsprechenden Link. Die vertraulichen Dokumente enthalten wesentliche Informationen und sind vom Bieter vor Einreichung des Angebots sorgfältig zu prüfen. Aufgrund der Komplexität der Gegebenheiten der ausgeschriebenen Maßnahme ist zur ordnungsgemäßen Angebotskalkulation eine verpflichtende Orts- bzw. Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe erforderlich. Hierzu wurde das Dokument „Bestätigung der Orts-/Objektbesichtigung“ den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Dieses Formular ist durch einen zuständigen Mitarbeiter des jeweiligen Bieters sowie durch einen der beiden auf dem Formular benannten Mitarbeiter der VGF zu unterzeichnen. Das vollständig unterzeichnete Dokument ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Die Terminabstimmung zur Durchführung der Ortsbesichtigung erfolgt direkt mit den im Formular angegebenen Ansprechpartnern. Die entsprechenden Mobilnummern sind dem Formular zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung 30KV-Schaltanlage GW Roßmarkt
Referenznummer: VGF-EU 254/26
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz.
Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend.
Im Zuge der Ertüchtigung muss eine vorgelagerte Mittelspannungsschaltanlage modernisiert werden.
Diese Anlage befindet sich in einem Stationsbauwerk der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main.
Die technischen Unterlagen zur Ausschreibung werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Rücksendung der unterzeichneten „Vertraulichkeitserklärung“ über die Bieterkommunikation bereitgestellt.
Der Bieter erhält hierzu einen entsprechenden Link.
Die vertraulichen Dokumente enthalten wesentliche Informationen und sind vom Bieter vor Einreichung des Angebots sorgfältig zu prüfen.
Aufgrund der Komplexität der Gegebenheiten der ausgeschriebenen Maßnahme ist zur ordnungsgemäßen Angebotskalkulation eine verpflichtende Orts- bzw. Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe erforderlich.
Hierzu wurde das Dokument „Bestätigung der Orts-/Objektbesichtigung“ den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Dieses Formular ist durch einen zuständigen Mitarbeiter des jeweiligen Bieters sowie durch einen der beiden auf dem Formular benannten Mitarbeiter der VGF zu unterzeichnen.
Das vollständig unterzeichnete Dokument ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die Terminabstimmung zur Durchführung der Ortsbesichtigung erfolgt direkt mit den im Formular angegebenen Ansprechpartnern.
Die entsprechenden Mobilnummern sind dem Formular zu entnehmen.
Die Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz.
Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend.
Im Zuge der Ertüchtigung muss eine vorgelagerte Mittelspannungsschaltanlage modernisiert werden.
Diese Anlage befindet sich in einem Stationsbauwerk der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main.
Die technischen Unterlagen zur Ausschreibung werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Rücksendung der unterzeichneten „Vertraulichkeitserklärung“ über die Bieterkommunikation bereitgestellt.
Der Bieter erhält hierzu einen entsprechenden Link.
Die vertraulichen Dokumente enthalten wesentliche Informationen und sind vom Bieter vor Einreichung des Angebots sorgfältig zu prüfen.
Aufgrund der Komplexität der Gegebenheiten der ausgeschriebenen Maßnahme ist zur ordnungsgemäßen Angebotskalkulation eine verpflichtende Orts- bzw. Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe erforderlich.
Hierzu wurde das Dokument „Bestätigung der Orts-/Objektbesichtigung“ den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Dieses Formular ist durch einen zuständigen Mitarbeiter des jeweiligen Bieters sowie durch einen der beiden auf dem Formular benannten Mitarbeiter der VGF zu unterzeichnen.
Das vollständig unterzeichnete Dokument ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die Terminabstimmung zur Durchführung der Ortsbesichtigung erfolgt direkt mit den im Formular angegebenen Ansprechpartnern.
Die entsprechenden Mobilnummern sind dem Formular zu entnehmen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: d57e51b1-5d26-4f08-a759-a5980b932097
Zusätzliche Informationen:
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung)
gemäß § 6a VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a VOB/A
Registereintragung, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Erbringung dreier vergleichbarer Maßnahmen in den letzten fünf Kalenderjahren.
Die Eignung setzt dabei folgendes voraus:
Nachweis der Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Maßnahmen in den letzten
fünf Kalenderjahren.
Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen
nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung,
zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der
Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen
(Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (103 HVA-B Vorlage Unterauftragnehmer-
Nachunternehmerleistungen)
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im
eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank
(amtliches Verzeichnis) für den Baubereich (PQ-VOB, HPQR) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g.
Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu
führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor
Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben
will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern,
die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Aufgrund der Komplexität der Gegebenheiten der ausgeschriebenen Maßnahme ist zur ordnungsgemäßen
Angebotskalkulation eine verpflichtende Orts- bzw. Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe
erforderlich.
Hierzu wurde das Dokument „Bestätigung der Orts-/Objektbesichtigung“ den Vergabeunterlagen
als Anlage beigefügt. Dieses Formular ist durch einen zuständigen Mitarbeiter des
jeweiligen Bieters sowie durch einen der beiden auf dem Formular benannten Mitarbeiter
der VGF zu unterzeichnen.
Das vollständig unterzeichnete Dokument ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die Terminabstimmung zur Durchführung der Ortsbesichtigung erfolgt direkt mit den
im Formular angegebenen Ansprechpartnern. Die entsprechenden Mobilnummern sind dem
Formular zu entnehmen.
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung)
gemäß § 6a VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a VOB/A
Registereintragung, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Erbringung dreier vergleichbarer Maßnahmen in den letzten fünf Kalenderjahren.
Die Eignung setzt dabei folgendes voraus:
Nachweis der Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Maßnahmen in den letzten
fünf Kalenderjahren.
Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen
nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung,
zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der
Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen
(Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (103 HVA-B Vorlage Unterauftragnehmer-
Nachunternehmerleistungen)
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im
eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank
(amtliches Verzeichnis) für den Baubereich (PQ-VOB, HPQR) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g.
Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu
führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor
Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben
will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern,
die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Aufgrund der Komplexität der Gegebenheiten der ausgeschriebenen Maßnahme ist zur ordnungsgemäßen
Angebotskalkulation eine verpflichtende Orts- bzw. Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe
erforderlich.
Hierzu wurde das Dokument „Bestätigung der Orts-/Objektbesichtigung“ den Vergabeunterlagen
als Anlage beigefügt. Dieses Formular ist durch einen zuständigen Mitarbeiter des
jeweiligen Bieters sowie durch einen der beiden auf dem Formular benannten Mitarbeiter
der VGF zu unterzeichnen.
Das vollständig unterzeichnete Dokument ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die Terminabstimmung zur Durchführung der Ortsbesichtigung erfolgt direkt mit den
im Formular angegebenen Ansprechpartnern. Die entsprechenden Mobilnummern sind dem
Formular zu entnehmen.
Postleitzahl: 60311
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-04 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-27 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen
Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge)
zu leisten.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit
für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer
zum Zeitpunkt der Abnahme.
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen
Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge)
zu leisten.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit
für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer
zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb
von 30 Tagen netto.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick
auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick
auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die technischen Unterlagen zur Ausschreibung werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Rücksendung der unterzeichneten „Vertraulichkeitserklärung“ über die Bieterkommunikation bereitgestellt.
Der Bieter erhält hierzu einen entsprechenden Link.
Die vertraulichen Dokumente enthaltenwesentliche Informationen und sind vom Bieter vor Einreichung des Angebots sorgfältig zu prüfen.
Eine Orts- / Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe (03.11.2026, 10:00 Uhr) ist verpflichtend.
Die technischen Unterlagen zur Ausschreibung werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Rücksendung der unterzeichneten „Vertraulichkeitserklärung“ über die Bieterkommunikation bereitgestellt.
Der Bieter erhält hierzu einen entsprechenden Link.
Die vertraulichen Dokumente enthaltenwesentliche Informationen und sind vom Bieter vor Einreichung des Angebots sorgfältig zu prüfen.
Eine Orts- / Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe (03.11.2026, 10:00 Uhr) ist verpflichtend.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 191-678642 (2026-10-01)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-17 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-10 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: de3a8287-028a-4885-aa05-8bc8daac8dc8-01
Quelle: OJS 2026/S 199-708584 (2026-10-12)