Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu
Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der
Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie
Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den
Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm
die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen,
vorzulegen
Allgemeine Hinweise:
Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels
Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach
Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b)
entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von
Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren
Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er
die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese
Unternehmen vorzulegen.
Gemäß des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08. April 2022 ist die entsprechende Eigenerklärung
zu unterschreiben und deren Inhalt zu befolgen.