Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in
der Höhe der Angebotssumme und technischen Ausführung vergleichbar sind. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen (Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung) für mindestens 3 vergleichbare Referenznachweise vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung). Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124
Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit
dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis
hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen
auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann alle oder mehrere der beschrieben Leistungen abdecken. In diesem Fall ist in der Referenzbescheinigung der Wert
der einzelnen Leistungen anzugeben. Alternativ sind auch Referenzbescheinigungen für einzelne Leistungen zulässig. Es müssen für jede der zuvor
beschriebenen Leistungen mind. 3 Referenznachweise mit dem jeweils angegebenen Mindestauftragswert vorgelegt werden. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
• Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu
Verfügung stehen; insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Errichtung des Bauwerks. Bei Einsatz von
eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen. Sind die
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei
Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
vorzulegen. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des
Unternehmens; Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile
des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt