Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neue Waldorfschule Dresden, Neubau BA3 Oberstufenhaus - Los 40 Baustrom
Reference number: NWD-BA3-Los40
Kurze Beschreibung:
“Neue Waldorfschule Dresden, Neubau BA3 Oberstufenhaus - Los 40 Baustrom”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 40 – Baustrom
Im Zuge des dritten Bauabschnitts Neue Waldorfschule Dresden wird ein weiteres Gebäude errichtet. Das Los umfasst die Baubeleuchtung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 40 – Baustrom
Im Zuge des dritten Bauabschnitts Neue Waldorfschule Dresden wird ein weiteres Gebäude errichtet. Das Los umfasst die Baubeleuchtung und den Baustrom auf dem Gelände und im zu errichteten Gebäude. Es werden 4x Baustromverteiler und 1x Kran- und Großverteiler zum Einsatz kommen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-25 📅
Datum des Endes: 2027-09-13 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-24 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung
an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-047031 (2026-01-21)