Sanierung Florian-Geyer-Str. 1-11 | Los 12 Elektro

GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Die Gebäude Florian-Geyer-Str. 1 -11 befinden sich im Stadtzentrum von Gera und sind Bestandteil des Denkmalensembles „Altstadt“ sowie des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“. Sie können über die Anliegerstraße zum Stadtgraben angefahren werden. Die Wohnhäuser wurden im Jahr 1979/1980 als 5-geschossige Plattenbauten mit Hochparterre errichtet. Es handelt sich um den Typ WBS70. Die Häuser 1, 3 und 5 sind parallel zum Stadtgraben angeordnet, die Häuser 7, 9 und 11 stehen orthogonal dazu. Somit entsteht die L-förmige Anordnung, die gemeinsam mit dem angrenzenden Kornmarkt ein Quartier bildet, das durch einen Innenhof abgeschlossen wird. Die Hauseingänge befinden sich hofseitig. Während der Sanierungsarbeiten sind die Gebäude unbewohnt. Im Rahmen der Komplexsanierung sollen zur Verbesserung der Wohnqualität insgesamt vier neue Personenaufzüge errichtet werden. Zwei Aufzüge entstehen in den Bereichen der Treppenhäuser 1 und 3 und bedienen jeweils die Zwischenpodeste (halbes Geschoss). Zwei weitere Aufzüge werden außenliegend an die Eingänge Haus 5-7 sowie Haus 9 angebaut und so geführt, dass ein ebenerdiger Zugang zu den Wohnungen auf den jeweili-gen Etagen gewährleistet ist. Am Haus 5/7 wird hierfür ein Anbau errichtet, der als Aufzugsschacht und Verbinder dient. Dafür sind Grundrissanpassungen in den betroffenen Bereichen erforderlich. Auf diese Weise wird für die ausgewählten Zugänge eine barrierearme Erschließung vollständig realisiert. Zur Reduktion des Wärmebedarfes und zur Erhöhung der Energieeffizienz ist zusätzlich die energetische Sanierung des Gebäudes durch Anbringen eines WDVS, die Erneuerung der Fenster mit 3-fach-Verglasung und das Anbringen von neuen Balkonbrüstungen mit aufgesetzter Balkonverglasung vorgesehen. Zusätzlich wird am Haus 11 einer neuer Eckbalkon installiert. Weiterhin erfolgen die Erneuerung des Daches, die Sanierung der kompletten Haustechnik, der Treppenhäuser, der Grundleitungen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes. Alle Wohnungen sollen nach Entkernung/Abbrucharbeiten (Abbruch leichter Trennwände zwischen Küche und Wohnzimmer, Abbruch Brüstung und Schwellen im Bereich der Balkone) saniert werden. Hierbei erfolgt die Erneuerung der Bäder mit Sanitärgegenständen und Fliesen, der Wohnungstechnik, der Bodenbeläge, der Tapeten an Decken und Wänden, der Wohnungseingangstür, der Innentüren und der Fenster mit 2-flügligen Balkontüren. Kurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistung: • 6 St. Hauptverteilung mit Zähleranlage für 55 WE und haustechnische Anlagen • 64 St. Allgemein und Wohnungsverteiler • ca. 28.500 m Installationskabel verschiedener Ausführungen • ca. 2000 m Steigleitungen und Hauptleitungskabel • ca. 5490 m Installationskanäle und Rohre • ca. 2500 St. Installationsgeräte • ca. 160 St. Kernbohrungen Fernmelde und Informationstechnische Anlagen: • 6 St. Klingelanlagen für 55 Einheiten • ca. 10500 m Steigleitungen Antennenkabel, Telefonkabel und Sprechanlage • ca. 4000 m Vorrüstung bzw. Leitungsverlegung LWL- Kabel in jede Wohnung Die Details zum Leistungsumfang sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Florian-Geyer-Str. 1-11 | Los 12 Elektro
Kurze Beschreibung:
Die Gebäude Florian-Geyer-Str. 1 -11 befinden sich im Stadtzentrum von Gera und sind Bestandteil des Denkmalensembles „Altstadt“ sowie des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“. Sie können über die Anliegerstraße zum Stadtgraben angefahren werden. Die Wohnhäuser wurden im Jahr 1979/1980 als 5-geschossige Plattenbauten mit Hochparterre errichtet. Es handelt sich um den Typ WBS70. Die Häuser 1, 3 und 5 sind parallel zum Stadtgraben angeordnet, die Häuser 7, 9 und 11 stehen orthogonal dazu. Somit entsteht die L-förmige Anordnung, die gemeinsam mit dem angrenzenden Kornmarkt ein Quartier bildet, das durch einen Innenhof abgeschlossen wird. Die Hauseingänge befinden sich hofseitig. Während der Sanierungsarbeiten sind die Gebäude unbewohnt. Im Rahmen der Komplexsanierung sollen zur Verbesserung der Wohnqualität insgesamt vier neue Personenaufzüge errichtet werden. Zwei Aufzüge entstehen in den Bereichen der Treppenhäuser 1 und 3 und bedienen jeweils die Zwischenpodeste (halbes Geschoss). Zwei weitere Aufzüge werden außenliegend an die Eingänge Haus 5-7 sowie Haus 9 angebaut und so geführt, dass ein ebenerdiger Zugang zu den Wohnungen auf den jeweili-gen Etagen gewährleistet ist. Am Haus 5/7 wird hierfür ein Anbau errichtet, der als Aufzugsschacht und Verbinder dient. Dafür sind Grundrissanpassungen in den betroffenen Bereichen erforderlich. Auf diese Weise wird für die ausgewählten Zugänge eine barrierearme Erschließung vollständig realisiert. Zur Reduktion des Wärmebedarfes und zur Erhöhung der Energieeffizienz ist zusätzlich die energetische Sanierung des Gebäudes durch Anbringen eines WDVS, die Erneuerung der Fenster mit 3-fach-Verglasung und das Anbringen von neuen Balkonbrüstungen mit aufgesetzter Balkonverglasung vorgesehen. Zusätzlich wird am Haus 11 einer neuer Eckbalkon installiert. Weiterhin erfolgen die Erneuerung des Daches, die Sanierung der kompletten Haustechnik, der Treppenhäuser, der Grundleitungen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes. Alle Wohnungen sollen nach Entkernung/Abbrucharbeiten (Abbruch leichter Trennwände zwischen Küche und Wohnzimmer, Abbruch Brüstung und Schwellen im Bereich der Balkone) saniert werden. Hierbei erfolgt die Erneuerung der Bäder mit Sanitärgegenständen und Fliesen, der Wohnungstechnik, der Bodenbeläge, der Tapeten an Decken und Wänden, der Wohnungseingangstür, der Innentüren und der Fenster mit 2-flügligen Balkontüren. Kurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistung: • 6 St. Hauptverteilung mit Zähleranlage für 55 WE und haustechnische Anlagen • 64 St. Allgemein und Wohnungsverteiler • ca. 28.500 m Installationskabel verschiedener Ausführungen • ca. 2000 m Steigleitungen und Hauptleitungskabel • ca. 5490 m Installationskanäle und Rohre • ca. 2500 St. Installationsgeräte • ca. 160 St. Kernbohrungen Fernmelde und Informationstechnische Anlagen: • 6 St. Klingelanlagen für 55 Einheiten • ca. 10500 m Steigleitungen Antennenkabel, Telefonkabel und Sprechanlage • ca. 4000 m Vorrüstung bzw. Leitungsverlegung LWL- Kabel in jede Wohnung Die Details zum Leistungsumfang sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 BAU-2025-22
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Kurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistung: • 6 St. Hauptverteilung mit Zähleranlage für 55 WE und haustechnische Anlagen • 64 St. Allgemein und Wohnungsverteiler • ca. 28.500 m Installationskabel verschiedener Ausführungen • ca. 2000 m Steigleitungen und Hauptleitungskabel • ca. 5490 m Installationskanäle und Rohre • ca. 2500 St. Installationsgeräte • ca. 160 St. Kernbohrungen Fernmelde und Informationstechnische Anlagen: • 6 St. Klingelanlagen für 55 Einheiten • ca. 10500 m Steigleitungen Antennenkabel, Telefonkabel und Sprechanlage • ca. 4000 m Vorrüstung bzw. Leitungsverlegung LWL- Kabel in jede Wohnung Die Details zum Leistungsumfang sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bieter/Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Sanierung F.-Geyer-Str. 1-11 – Los 12“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Daniel Schulte (EMail: daniel.schulte@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 02. Februar 2026 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung) 16. Die GWB „Elstertal“ weist darauf hin, dass die Eignungskriterien aus technischen Gründen nicht vollständig unter Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung dargestellt werden konnten. Alle für das Vergabeverfahren relevanten Eignungskriterien können im Dokument „3_Anlage 2_Nachweis- und Erklärungsbogen“ eingesehen werden, das unter dem Link https://www.subreport.de/E54685216 abgerufen werden kann.
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Postanschrift: Florian-Geyer-Straße 1-11
Postleitzahl: 07545
Stadt: Gera
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-15 📅
Datum des Endes: 2027-03-17 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-16 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindest-)Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Der Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 11 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129, 129 a oder 129 b des Strafgesetzbuches.
keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89 c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches.
keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; - § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §§ 299, 299 a und 299 b des Strafgesetzbuches; - § 108 e des Strafgesetzbuches; - §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuches; - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Verstoß gegen umwelt-. sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung / Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahrens über das Vermögen des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein - Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - eine Person, die für den Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283 d, 298 StGB darstellen.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Zurückhaltung von Auskünften; - Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; - Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; - fahrlässig oder vorsätzlich Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln.
kein Ausschlussgrund gemäß: - § 21 AEntG, - § 98 c AufenthG, - § 19 MiLoG, - § 21 SchwarzArbG, - § 22 LkSorgPflG vorliegt. Im Übrigen wird auf die §§ 123,124 GWB sowie auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008703
Postanschrift: Johannisplatz 2
Postleitzahl: 07545
Postort: Gera
Region: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gwb@gwb-elstertal.de 📧
Telefon: 0365 82740 📞
URL: https://www.gwb-elstertal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54685216 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54685216 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Thüringen Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Thüringen
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 5732 1254 📞
Fax: +49 361 5732 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Bieterkommunikation über der Vergabeplattform) bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 007-018073 (2026-01-08)