Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsplattform RangeForce
Reference number: 26-09040
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce).”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce)....”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce). Gegenstand sind 30 Userlizenzen. Im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Gesamtumsätze.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahlen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen; hier: der Tätigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen; hier: der Tätigkeit Software-Reseller.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
“#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR12#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund...”
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR12#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228949-90📞
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 045-153055 (2026-03-04)