Lieferung von zwei Mehrraum-Stationsgebäuden einschl: Trafostation (2x 1.000 kVA), MS- und NS-Schaltanlagen, Betriebserdungsanlage, Potentialausgleich, Beleuchtung und interne Kabelanlagen und Zubehör
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trafostation
Reference number: V0634/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von zwei Mehrraum-Stationsgebäuden einschl: Trafostation (2x 1.000 kVA), MS- und NS-Schaltanlagen, Betriebserdungsanlage, Potentialausgleich,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von zwei Mehrraum-Stationsgebäuden einschl: Trafostation (2x 1.000 kVA), MS- und NS-Schaltanlagen, Betriebserdungsanlage, Potentialausgleich, Beleuchtung und interne Kabelanlagen und Zubehör
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau einer Trafostation für die Versorgung einer Truppenküche auf der Liegenschaft einer Bundeswehrkaserne.
- 2 Stk Mehrraum-Stationsgebäude
- 1 Stk...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau einer Trafostation für die Versorgung einer Truppenküche auf der Liegenschaft einer Bundeswehrkaserne.
- 2 Stk Mehrraum-Stationsgebäude
- 1 Stk MS-Anlage 20 kV/ 630 A
- 2 Stk Trockentrafo 1000 kVA
- 1 Stk NS-Anlage 2000 A
- zzgl. Erdarbeiten, Blitzschutz/ Erdungsanlage, Kabelanlagen und Zubehör
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-29 📅
Datum des Endes: 2027-06-25 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen
Vergabemanagement
Langenstraße 10-12
28195 Bremen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. §...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Eintragung Berufsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Eintragung Handelsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der für die Arbeiten zur Verfügung stehende technische Ausrüstung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über den Umsatz der letzten abgeschlossenen Kalenderjahre. Der jährliche Umsatz muss gleich oder größer 800.000 € netto sein.”
“1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder...”
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 026-087108 (2026-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 351905.50 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 351905.50 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Actemium Energy Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE350924860
Postanschrift: Birkenallee 177
Postleitzahl: 48432
Postort: Rheine
Region: Steinfurt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: holger.wenning@actemium.de📧
Telefon: +4959719770📞
Fax: 05971977-25 📠
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2026/S 078-273886 (2026-04-21)