V0220: Nachrichtentechnik Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel Mit diesem Vergabepaket werden Leistungen der Elektro- und Nachrichtentechnik im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben. Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen/Gewerke: Prozessnetzwerk, Fernsprechanlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernmeldekabelanlagen, Zentrale Leittechnik, Videotechnik, Notruf- und Informationssäulen. Bei dem Vergabepaket V0220 ist eine losweise Vergabe mit folgenden Hauptleistungen/Hauptmengen vorgesehen: Los 1: Nachrichtentechnik Prozessnetzwerk; Lieferung und Installation von: • 4 x 19-Zoll-IT-Netzwerk-Serverschrank • 10 Netzwerkknoten inkl. SFP+ für 19-Zoll-Einbau • 1 x Switch inkl. SFP+ für BAS-Schrank • 10.370 m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen • 360 m LAN- Kabel duplex inkl. Verlegung • 1960 m LAN-Kabel inkl. Verlegung Fernsprechanlagen; Lieferung und Installation von: • 4 Media Gateways • 27 Streckentelefone • 49 Wand- bzw. Tischfernsprecher • 12.546m Kupferfernmeldekabel • 5 Cu-Kabelverteilerschränke auflegen Elektroakustische Anlagen; Lieferung und Installation von: • 3 Beschallungsanlagen (ELA) inkl. Verstärkertechnik und Lautsprecherperipherie • 6.350m Cu-Lautsprecherverkabelung mit Verlegung und Abschluss • 2 x 19-Zoll-Verteiler-Standschränke Fernmeldekabelanlagen; Lieferung und Installation von: • 1 x 19-Zoll-Anreihkombination (4 Schränke) Outdoor inkl. Kabelabschlusstechnik • 6.740m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen • 4.785m Kupferfernmeldekabel inkl. Verlegung • Verlegung 1950m Mehrfachrohrsystem (Rohrteiler) für LWL-Label • 3 FIST-Wandverteiler inkl. LWL-Abschlusstechnik • 2 Kabelabschlussgestelle für Cu-Verkabelung Zentrale Leittechnik; Lieferung und Installation von: • 17 Industrial Ethernet Switches • 14 Kommunikationsprozessoren • 4 PROFINET IO Feldbuskoppler • 6 Schaltschränke • ca. 3.800 mLWL-Kabel mit Verlegung und Spleißen • ca. 13.350m Fernmeldekabel mit Verlegung Los 2: Objektschutzanlagen Lieferung und Installation von: • 10 Notruf- und Informationssäulen mit eingebauten Kameras • 54 Videokameras • 2 Technikschränke • ca. 1920 m LWL-Kabel mit Verlegung und Erstellung von Spleißen • ca. 7540m Cat.7-Kabel mit Verlegung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: V0220: Nachrichtentechnik
Referenznummer: SBEV-2023-0001
Kurze Beschreibung:
V0220: Nachrichtentechnik
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
Mit diesem Vergabepaket werden Leistungen der Elektro- und Nachrichtentechnik im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben. Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen/Gewerke: Prozessnetzwerk, Fernsprechanlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernmeldekabelanlagen, Zentrale Leittechnik, Videotechnik, Notruf- und Informationssäulen.
Bei dem Vergabepaket V0220 ist eine losweise Vergabe mit folgenden Hauptleistungen/Hauptmengen vorgesehen:
Los 1: Nachrichtentechnik
Prozessnetzwerk; Lieferung und Installation von:
• 4 x 19-Zoll-IT-Netzwerk-Serverschrank
• 10 Netzwerkknoten inkl. SFP+ für 19-Zoll-Einbau
• 1 x Switch inkl. SFP+ für BAS-Schrank
• 10.370 m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 360 m LAN- Kabel duplex inkl. Verlegung
• 1960 m LAN-Kabel inkl. Verlegung
Fernsprechanlagen; Lieferung und Installation von:
• 4 Media Gateways
• 27 Streckentelefone
• 49 Wand- bzw. Tischfernsprecher
• 12.546m Kupferfernmeldekabel
• 5 Cu-Kabelverteilerschränke auflegen
Elektroakustische Anlagen; Lieferung und Installation von:
• 3 Beschallungsanlagen (ELA) inkl. Verstärkertechnik und Lautsprecherperipherie
• 6.350m Cu-Lautsprecherverkabelung mit Verlegung und Abschluss
• 2 x 19-Zoll-Verteiler-Standschränke
Fernmeldekabelanlagen; Lieferung und Installation von:
• 1 x 19-Zoll-Anreihkombination (4 Schränke) Outdoor inkl. Kabelabschlusstechnik
• 6.740m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 4.785m Kupferfernmeldekabel inkl. Verlegung
• Verlegung 1950m Mehrfachrohrsystem (Rohrteiler) für LWL-Label
• 3 FIST-Wandverteiler inkl. LWL-Abschlusstechnik
• 2 Kabelabschlussgestelle für Cu-Verkabelung
Zentrale Leittechnik; Lieferung und Installation von:
• 17 Industrial Ethernet Switches
• 14 Kommunikationsprozessoren
• 4 PROFINET IO Feldbuskoppler
• 6 Schaltschränke
• ca. 3.800 mLWL-Kabel mit Verlegung und Spleißen
• ca. 13.350m Fernmeldekabel mit Verlegung
Los 2: Objektschutzanlagen
Lieferung und Installation von:
• 10 Notruf- und Informationssäulen mit eingebauten Kameras
• 54 Videokameras
• 2 Technikschränke
• ca. 1920 m LWL-Kabel mit Verlegung und Erstellung von Spleißen
• ca. 7540m Cat.7-Kabel mit Verlegung
Mit diesem Vergabepaket werden Leistungen der Elektro- und Nachrichtentechnik im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben. Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen/Gewerke: Prozessnetzwerk, Fernsprechanlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernmeldekabelanlagen, Zentrale Leittechnik, Videotechnik, Notruf- und Informationssäulen.
Bei dem Vergabepaket V0220 ist eine losweise Vergabe mit folgenden Hauptleistungen/Hauptmengen vorgesehen:
Los 1: Nachrichtentechnik
Prozessnetzwerk; Lieferung und Installation von:
• 4 x 19-Zoll-IT-Netzwerk-Serverschrank
• 10 Netzwerkknoten inkl. SFP+ für 19-Zoll-Einbau
• 1 x Switch inkl. SFP+ für BAS-Schrank
• 10.370 m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 360 m LAN- Kabel duplex inkl. Verlegung
• 1960 m LAN-Kabel inkl. Verlegung
Fernsprechanlagen; Lieferung und Installation von:
• 4 Media Gateways
• 27 Streckentelefone
• 49 Wand- bzw. Tischfernsprecher
• 12.546m Kupferfernmeldekabel
• 5 Cu-Kabelverteilerschränke auflegen
Elektroakustische Anlagen; Lieferung und Installation von:
• 3 Beschallungsanlagen (ELA) inkl. Verstärkertechnik und Lautsprecherperipherie
• 6.350m Cu-Lautsprecherverkabelung mit Verlegung und Abschluss
• 2 x 19-Zoll-Verteiler-Standschränke
Fernmeldekabelanlagen; Lieferung und Installation von:
• 1 x 19-Zoll-Anreihkombination (4 Schränke) Outdoor inkl. Kabelabschlusstechnik
• 6.740m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 4.785m Kupferfernmeldekabel inkl. Verlegung
• Verlegung 1950m Mehrfachrohrsystem (Rohrteiler) für LWL-Label
• 3 FIST-Wandverteiler inkl. LWL-Abschlusstechnik
• 2 Kabelabschlussgestelle für Cu-Verkabelung
Zentrale Leittechnik; Lieferung und Installation von:
• 17 Industrial Ethernet Switches
• 14 Kommunikationsprozessoren
• 4 PROFINET IO Feldbuskoppler
• 6 Schaltschränke
• ca. 3.800 mLWL-Kabel mit Verlegung und Spleißen
• ca. 13.350m Fernmeldekabel mit Verlegung
Los 2: Objektschutzanlagen
Lieferung und Installation von:
• 10 Notruf- und Informationssäulen mit eingebauten Kameras
• 54 Videokameras
• 2 Technikschränke
• ca. 1920 m LWL-Kabel mit Verlegung und Erstellung von Spleißen
• ca. 7540m Cat.7-Kabel mit Verlegung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1f261092-e42f-4eef-8915-ea2cecf9e5af
Titel: V0220: Los 1 Nachrichtentechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 1 umfasst folgende Leistungen/Gewerke:
Prozessnetzwerk; Lieferung und Installation von:
• 4 x 19-Zoll-IT-Netzwerk-Serverschrank
• 10 Netzwerkknoten inkl. SFP+ für 19-Zoll-Einbau
• 1216m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 360m LAN- Kabel duplex inkl. Verlegung
Fernsprechanlagen; Lieferung und Installation von:
• 4 Media Gateways
• 33 Streckentelefone
• 46 Wand- bzw. Tischfernsprecher
• 14354m Kupferfernmeldekabel
• 5 Cu-Kabelverteilerschränke auflegen
Elektroakustische Anlagen; Lieferung und Installation von:
• 3 Beschallungsanlagen (ELA) inkl. Verstärkertechnik und Lautsprecherperipherie
• 6490m Cu-Lautsprecherverkabelung mit Verlegung und Abschluss
• 2 x 19-Zoll-Verteiler-Standschränke
Fernmeldekabelanlagen; Lieferung und Installation von:
• 1 x 19-Zoll-Anreihkombination (4 Schränke) Outdoor inkl. Klimatisierung und Kabelab-
schlusstechnik
• 6740m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 4785m Kupferfernmeldekabel inkl. Verlegung
• 3 FIST-Wandverteiler inkl. LWL-Abschlusstechnik
• 2 Kabelabschlussgestelle für Cu-Verkabelung
Zentrale Leittechnik; Lieferung und Installation von:
• 15 Industrial Ethernet Switches
• 12 Kommunikationsprozessoren
• 4 PROFINET IO Feldbuskoppler
• 14 Zentralbaugruppen
• 7 Schaltschränke
• ca. 3.800 m LWL-Kabel mit Verlegung und Spleißen
• ca. 13.350m Fernmeldekabel mit Verlegung
Prozessnetzwerk; Lieferung und Installation von:
• 4 x 19-Zoll-IT-Netzwerk-Serverschrank
• 10 Netzwerkknoten inkl. SFP+ für 19-Zoll-Einbau
• 1216m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 360m LAN- Kabel duplex inkl. Verlegung
Fernsprechanlagen; Lieferung und Installation von:
• 4 Media Gateways
• 33 Streckentelefone
• 46 Wand- bzw. Tischfernsprecher
• 14354m Kupferfernmeldekabel
• 5 Cu-Kabelverteilerschränke auflegen
Elektroakustische Anlagen; Lieferung und Installation von:
• 3 Beschallungsanlagen (ELA) inkl. Verstärkertechnik und Lautsprecherperipherie
• 6490m Cu-Lautsprecherverkabelung mit Verlegung und Abschluss
• 2 x 19-Zoll-Verteiler-Standschränke
Fernmeldekabelanlagen; Lieferung und Installation von:
• 1 x 19-Zoll-Anreihkombination (4 Schränke) Outdoor inkl. Klimatisierung und Kabelab-
schlusstechnik
• 6740m LWL-Fernmeldekabel inkl. Verlegung und Spleißen
• 4785m Kupferfernmeldekabel inkl. Verlegung
• 3 FIST-Wandverteiler inkl. LWL-Abschlusstechnik
• 2 Kabelabschlussgestelle für Cu-Verkabelung
Zentrale Leittechnik; Lieferung und Installation von:
• 15 Industrial Ethernet Switches
• 12 Kommunikationsprozessoren
• 4 PROFINET IO Feldbuskoppler
• 14 Zentralbaugruppen
• 7 Schaltschränke
• ca. 3.800 m LWL-Kabel mit Verlegung und Spleißen
• ca. 13.350m Fernmeldekabel mit Verlegung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen📦
Postleitzahl: 60327
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 01de8712-a13f-4821-beea-06e43750f746
Titel: V0220: Los 2 Objektschutzanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 2 umfasst folgende Leistungen:
Lieferung und Installation von:
• 10 Notruf- und Informationssäulen mit eingebauten Kameras
• 53 Videokameras
• 2 Technikschränke
• ca. 1870 m LWL-Kabel mit Verlegung und Erstellung von Spleißen
• ca. 7350 m Cat.7-Kabel mit Verlegung
Lieferung und Installation von:
• 10 Notruf- und Informationssäulen mit eingebauten Kameras
• 53 Videokameras
• 2 Technikschränke
• ca. 1870 m LWL-Kabel mit Verlegung und Erstellung von Spleißen
• ca. 7350 m Cat.7-Kabel mit Verlegung
Produkte/Dienstleistungen: Leitungen für Notrufsäulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht.
d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht.
d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Die Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche Eignung des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über das bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche Eignung des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über das bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen:
a) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Prozessnetzwerk/Fernsprechanlagen" mit einer Auftragssumme von mindestens 300.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
b) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Elektroakustische Anlagen" mit einer Auftragssumme von mindestens 150.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
c) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Zentrale Leittechnik" mit einer Auftragssumme von mindestens 150.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
Ein Referenzprojekt kann für mehrere der vorgenannten Teilleistungen verwendet werden, sofern die Mindestauftragssumme und der Zeitraum der Fertigstellung mit den oben beschriebenen Anforderungen übereinstimmen.
Für die unter a) bis c) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (siehe auch Formblatt im Dok. 1412 unter "Anlagen"):
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet) - der Ausführungszeitraum,
- der Ort der Ausführung,
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen:
a) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Prozessnetzwerk/Fernsprechanlagen" mit einer Auftragssumme von mindestens 300.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
b) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Elektroakustische Anlagen" mit einer Auftragssumme von mindestens 150.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
c) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Teilleistung "Zentrale Leittechnik" mit einer Auftragssumme von mindestens 150.000 EUR netto, das zwischen 2020 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurde.
Ein Referenzprojekt kann für mehrere der vorgenannten Teilleistungen verwendet werden, sofern die Mindestauftragssumme und der Zeitraum der Fertigstellung mit den oben beschriebenen Anforderungen übereinstimmen.
Für die unter a) bis c) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (siehe auch Formblatt im Dok. 1412 unter "Anlagen"):
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet) - der Ausführungszeitraum,
- der Ort der Ausführung,
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB. Der Auftraggeber wendet die §§ 42 und 57 VgV an.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote
können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 04.02.2026 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote
können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 04.02.2026 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 014-044158 (2026-01-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-05 23:59:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 05.03.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 05.03.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Verfahrensfristen, Aktualisierung Dok. 1730-1 + 1730-2 Vertragsfristen und Vertragsstrafen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a0ca7e72-7e19-41aa-b738-fa2b1534175d-01
Quelle: OJS 2026/S 037-123944 (2026-02-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-02 23:59:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.04.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.04.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Verfahrensfristen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7860dc79-145c-4aaf-af67-a1bd7f7c293b-01
Quelle: OJS 2026/S 054-185436 (2026-03-16)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-23 23:59:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 23.04.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 23.04.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Verfahrensfristen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8125dc32-b6fc-4fc6-8906-42d1c62364f3-01
Quelle: OJS 2026/S 073-256545 (2026-04-13)
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-13 23:59:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 13.05.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 13.05.2026 (23:59 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
n) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen für Los 1 und Los 2 (Dokumente 2400-1, 2400-2) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Dok. 1310) ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
o) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aktualisierung Dokument 2300-2 Leistungsverzeichnis V0220 Los 2: LV-Position 2.6. Füllstandsanzeige C-Ebene und Verlängerung der Verfahrensfristen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7fd957df-1b5e-41b1-b291-e14c1401268d-01
Quelle: OJS 2026/S 083-292931 (2026-04-28)