Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“21 MRV 2019-02A/D.02.25 Fluchttürsteuerung
21 MRV 2019-02A MRV/D.02.25 Fluchttürsteuerung”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Fluchttürsteuerungssystem effeff;68 Fluchttür-Controller;5 FTS-Tableaumodule mit Nottaste;4 USV-Anlagen 3000VA; 1 USV-Anlage 1000VA;Schnittstelle WINGUARD”
1️⃣
Ort der Leistung: Calw🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ZfP Calw - Klinikum Nordschwarzwald
Im Lützenhardter Hof
75365 Calw
Beschreibung der Beschaffung:
“Fluchttürsteuerungssystem effeff;68 Fluchttür-Controller;5 FTS-Tableaumodule mit Nottaste;4 USV-Anlagen 3000VA; 1 USV-Anlage 1000VA;Schnittstelle WINGUARD” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-25
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-25
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronische Abgabe möglich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Teilnahme der Bieter
-elektronische Vergabe-
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 118-370239 (2023-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-14) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 118-370239
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2023/S 158-501722 (2023-08-14)