Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbestandteil sind die Planung, Beschaffung, Errichtung und der Probebetrieb einer neu zu errichtenden Landstromanlage und Anschluss an die existierende Anlage zur gleichzeitigen Versorgung von zwei Kreuzfahrtschiffen während der Hafenliegezeiten mit Elektroenergie. Die Zertifizierung der Einzelkomponenten,
sowie der Gesamtsysteme, jeweils mit Schiff gemäß Norm ist ebenfalls Leistungsbestandteil. Die vorhandene gem. IEC 80005-1 Norm zertifizierte Landstromanlage ist durch Errichtung einer zusätzlichen Landstromanlage
(LA) mit 11kV/ 16 MVA bzw. 6,6kV/ 10 MVA Leistung zu erweitern. Die Erweiterung der Anlagentechnik erfolgt im bestehenden Gebäude. Das vorhandene Gebäude ist mit der Ausrüstung der Landstromanlage mit Zentralkomponenten (Transformatoren, Frequenzumrichter, Ausgangsschaltanlage, Leit- und Monitoringsystem)
auszugestalten bzw. zu modifizieren.
Die Kabel sind zu liefern und die Kabelführung zwischen der Landstromanlage und der Kaianlage (Anschlusskästen, Übergabeeinrichtungen), sowie zum Anschlusspunkt der vorhandenem Eingangsschaltanlage ist zu realisieren.
Die Inbetriebnahme der gesamten Anlage, inkl. Anschlusskästen und Übergabetechnik wie auch Tiefbauarbeiten (Verlegung Kabeltrasse in teilweise bereits vorhandenen Leerrohren) sind zu planen und ausführen. Die Erstellung der Entwurfs-/Genehmigungsplanung auf Grundlage einer Vorplanung, sowie die
Einholung der Baugenehmigung bei Beachtung der Baugenehmigung/Bauabnahme für das Bestandsgebäude ist Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Die Erstellung der Ausführungsplanung obliegt ebenfalls dem Auftragnehmer.
Für die Genehmigungsplanung sind ein Architekt des Bieters gemäß Landesbauordnung für das Landes Schleswig-Holstein (LBO); Sonderfachleute wie Brandschutzgutachter/ Schallschutzplaner einzubinden. Planungen für Gebäude, Infrastruktur (Kabeltrassen), Tragwerkplaner, Technische Gebäudeausrüstung sowie Mittelspannungs- und Umformertechnik leistet der Bieter. Der Bieter hat die Baugenehmigung zu erwirken. Als Schnittstelle zur Energieversorgung ist die vorhandene 10 kV-MS-Schaltanlage - Abgangsfeld definiert. Es muss ein zusätzliches Abgangsfeld in die bestehende Anlage integriert werden. Die Schnittstellen zu den Schiffen stellen die Stecker der Übergabeeinrichtungen dar. Die Anschlusskästen auf der Kai im Bestand sowie das Schiffsanschlusssystem (Los 1) sind funktionell in das Gesamtsystem zu integrieren damit Bestandteil der Gesamtinbetriebnahme und Gesamtzertifizierung.
Die Schnittstellen zum AG/ Betreiber sind die NS-Versorgungen, Verbindungen zur Bestandsbrandmeldeanlage, Verbindungen zur IT/ Kommunikationsinfrastruktur und zum Abrechnungs-/ Energiemanagementsystem Elektroenergie für die Schiffe. Die neu zu errichtende Anlage muss an die existierende Anlage angeschlossen
werden und mit dem Schiffsanschlusssystems, sowie den vorhanden Sicherheitsschleifen kompatibel sein. Technik und Kabel sind im Bestand zu planen und zu errichten. Erforderliche Tiefbauleistungen einschließlich notwendiger Absperrungen im Hafengelände sind durchzuführen. Für Teilstrecken können Bestandstrassen genutzt werden. Die Tiefbauleistungen dürfen nicht während der Kreuzfahrtsaison (April bis Oktober) durchgeführt werden. Die temporäre Außerbetriebnahme der existierenden Anlage, um die neu zu errichtende Anlage in Betrieb zu nehmen, ist möglich kurz zu halten und nicht in der Kreuzfahrtsaison (April bis Oktober) durchzuführen.