Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben. Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung : Trockenbauarbeiten DIN 18340
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Kurze Beschreibung:
Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung : Trockenbauarbeiten DIN 18340
Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung : Trockenbauarbeiten DIN 18340
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausbau von Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein UKSH
Postanschrift: Arnold-Heller-Str. 3
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de🌏
E-Mail: michaela.berlich@uksh.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29545497🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E29545497🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2024-12-10 📅
Datum des Endes: 2028-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-525740
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben.
Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung : Trockenbauarbeiten DIN 18340
Bauabschnitt 1, Haus 1 West
1107 m2 Trockenputz, d ca. 27mm, h bis 275cm, b bis 60cm. Gipspl. Baupl. A D= 12,5 mm Wand
2433 m2 Nichttragende Trennwände F0 D125-350mm
1652 m2 Vorsatzschalen F0
29 m Anschluss reduziert/verjüngt D 48 mm B 500 mm nichttragende Trennwand H bis
3,25 m WD 125 mm Gipsfaserpl.
2240 m2 Nichttragende Trennwände F30 D125-350mm
73 m2 Vorsatzschalen F30
29 m Anschluss reduziert/verjüngt D 48 mm B 500 mm nichttragende Trennwand H bis 3,25 m WD 125 mm Gipsfaserpl. F30
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrum für Integrative Psychiatrie- ZIP
Campus Kiel
Niemannsweg 147
24105 Kiel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
- Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Leistungen aus mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Projekten als Hauptauftragnehmer (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Zusätzliche Informationen: Elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884542📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
162 Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
162 Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
163 Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterin-formation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
163 Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterin-formation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 168-525740 (2023-08-29)
Ergänzende Angaben (2023-09-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben