Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“

Umweltbundesamt

Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. . Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.

Deadline

Deadline 2026-09-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“
Referenznummer: 209229_69 421/00052
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. . Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 209229_69 421/00052
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG; die Leistung wird vorrangig am Sitz des AN erbracht.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-09 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-21 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zuverlässigkeit und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Qualifikation der*des Anbietenden und ggf. von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklä-rungen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte/Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten zu folgenden Themenfeldern: . - Emissionsmodellierung im Verkehr, insb. für den Straßenverkehr und mindestens zwei der vier Bereiche (Flugverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, mobile Maschinen und Geräte) - Detaillierte Kenntnisse über Verkehrs- und Energiestatistiken in Deutschland und deren Auswertung - Regularien der internationalen Berichterstattung für Klimagase - Erfahrungen bei der Bewertung und Bestimmung der Emissionen aus der Kraftstoffbereitstellung, speziell von Biokraftstoffen - Detaillierte Kenntnisse über Verbrauchs- und Emissionsmodellierung im Verkehr, speziell in Deutschland - Erfahrungen bei der Bewertung von Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Klimagas- und Luftschadstoffemissionen des Verkehrssektors, speziell in Deutschland - Erfahrungen in der Pflege komplexer Modelle, vorzugsweise in Python oder ähnli-chen Implementierungen inkl. Dokumentationspflichten und Qualitätssicherung . Je Themenfeld sind zwei Referenzen mit kurzer Begründung (jeweils nicht älter als fünf Jahre) der*des Auftragnehmenden und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern gefordert. Die einzelnen Referenzen können dabei auch mehrere Themenfelder abdecken. Zudem ist eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Vorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter) beizufügen. . Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
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Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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- EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Umweltbundesamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z1.5@uba.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=884582 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884582 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49228 9499 0 📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-583665 (2026-08-20)