Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: - Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? - Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? - Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? - Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? - Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? - Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? - Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? - Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Referenznummer: 10.06.03-26.101
Kurze Beschreibung:
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden.
Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten.
Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken.
Leitfragen:
- Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt?
- Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten?
- Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt?
- Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen?
- Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien?
- Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt?
- Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten?
- Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen?
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen.
Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt.
Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden.
Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten.
Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken.
Leitfragen:
- Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt?
- Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten?
- Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt?
- Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen?
- Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien?
- Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt?
- Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten?
- Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen?
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen.
Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt.
Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 231092.44 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 10.06.03-26.101
Titel: Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dem entsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden.
Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten.
Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken.
Leitfragen:
• Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt?
• Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten?
• Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt?
• Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen?
• Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien?
• Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt?
• Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten?
• Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen?
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen.
Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte
Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt.
Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dem entsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden.
Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten.
Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken.
Leitfragen:
• Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt?
• Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten?
• Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt?
• Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen?
• Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien?
• Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt?
• Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten?
• Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen?
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen.
Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte
Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt.
Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Postleitzahl: 53179
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien siehe Dokument "Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-26 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen, welche den Nachweis der Eignung betreffen, können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von Unterlagen, welche sich auf die
Zuschlagskriterien beziehen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Dokument Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Eigenerklärung im Angebotsformular), Bezug des Bieters zu Russland (vgl. beiliegende Erklärung zu den Russlandsanktionen), Eignungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 146-532924 (2026-07-29)