Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten für Los 1:
1. Eignungsunterlagen und -kriterien
Folgende Unterlagen sind für die Eignungsprüfung vorzulegen:
• A6 Russlanderklärung Los A
• A7 Ausschlussgründe GWB Los A
• A8 Fragebogen AVV Los A
• A8a AVV, soweit zutreffend
• A9 MiLoG SchwArbG AEntsendeG Los A
• A10 Bietergemeinschaftserklärung Los A, soweit zutreffend
• A11 Erklärung eignungsentleihendes Unternehmen Los A, soweit zutreffend
• A12 Erklärung eignungsverleihendes Unternehmen, soweit zutreffend
• A13 Unterauftragsvergabe, soweit zutreffend
Bei Bietergemeinschaften gilt:
• Die Mitglieder reichen die Anlage A10_Bietergemeinschaftserklärung_Los_A ein und benennen und bevollmächtigen darin einen gemeinsamen Vertreter.
• Der Umsatznachweis kann durch alle Mitglieder gemeinsam erbracht werden; dabei muss ein Mitglied mindestens 2/3 des geforderten Mindestumsatzes erreichen.
• Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist für jedes Mitglied gesondert zu erbringen.
• Die Referenzprojekte können durch jedes Gemeinschaftsmitglied nachgewiesen werden.
• Alle sonstigen Nachweise erbringt jedes Mitglied gesondert.
Bei Eignungsleihe gilt:
• Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten oder dessen einschlägige berufliche Erfahrung, so hat er diesen Dritten für diese Leistungen als Nachunternehmer einzusetzen (sog. privilegierter Nachunternehmer).
• Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistungen eine Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter Art und Umfang der geliehenen Eignung angeben und bereits mit dem Angebot den Eignungsleihgeber mit Firma und postalischer Anschrift benennen (Anlage A11 Erklärung eignungsentleihendes Unternehmen).
• Das eignungsverleihende Unternehmen muss eine Erklärung (Anlage A12 eignungsverleihendes Unternehmen) eigenhändig unterschreiben, dass dem Entleiher die angegebenen Kapazitäten bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen werden; es muss zuverlässig und gesetzestreu im Sinne von §§ 123 und 124 GWB sein und die Eignungskriterien erfüllen, auf die sich der Bieter beruft. Erfüllt es diese Voraussetzungen nicht, kann die Auftraggeberin unter Fristsetzung dessen Ersatz durch ein anderes Unternehmen verlangen.
Bei Unterauftragnehmern gilt:
• Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Genehmigung der Auftraggeberin.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der von diesem Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung angeben und bereits mit dem Angebot den Unterauftragnehmer mit Firma und postalischer Anschrift benennen (Anlage A13_Unterauftragsvergabe_Los_A).
• Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten für Los 2:
1. Eignungskriterien
Folgende Unterlagen sind für die Prüfung der Ausschlusskriterien im Rahmen der Eignungsprüfung vorzulegen:
• Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwaltsgesellschaft
• B6 Russlanderklärung Los B
• B7 Ausschlussgründe Los B
• B8 MiLoG SchwArbG AEntsendeG